Niedersachsen und Bremen Jägerprüfungsordnung (JPO)

Ausbildungsdauer
Eine theoretische und praktische Ausbildung zum Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Prüfung sind bei der Landesjägerschaft Bremen oder einem vergleichbaren Kurs oder im Rahmen eines forstwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Studiums.

Ausbilder
Keine Vorschriften

Ausbildungs- und Prüfungsfächer
1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere wildlebende Tiere
2. Jagdwaffen
3. Fallenjagd
4. Naturschutz und Hege
5. Jagdbetrieb
6. Behandlung des erlegten Wildes
7. Jagdrecht und verwandtes Recht

Prüfung
Einmal im Jahr,
Prüfungsbehörde: Jagdbehörde

Prüfungsteile
1. Jagdliches Schießen
2. Schriftliche Prüfung (140 Fragen - 210 Minuten Zeit)
3. Praktischer Teil im Revier (je Fach 20 Fragen, bei Jagdwaffen 30 Fragen)
4. Mündlicher Teil (je Fach 10 Fragen, Waffen 30 Fragen)

Kriterien
1. Kugel: 5 Schuß auf die Ringscheibe (100 m) -> 40 Ringe gefordert, als Treffer zählen die Ringe 3-10
Schrot: 15 bewegliche Ziele (Trap, Kipp- oder Rollhase) -> gefordert Trap: 5 Treffer, Hasen 8 Treffer
2. Schriftlicher Teil
3. Praktischer Teil im Revier
4. Mündlicher Teil
Diese Prüfungsteile werden nach einem Punktesystem mit unterschiedlicher Gewichtung einzelner Fächer mit "1-6" bewertet und daraus die Gesamtnote für jedes Fach und für die gesamte Prüfung gebildet. Im Durchschnitt ist mindestens die "4" gefordert.

Besonderheiten
Die Schießprüfung kann am selben Tag oder an einem anderen Tag vor den nächsten Prüfungsteilen einmal wiederholt werden.

Das Jagdschulatlas-Team übernimmt für die Angaben keine Gewähr.

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