Nordrhein-Westfalen Jägerprüfungsordnung (JPO)

Ausbildungsdauer
Keine Vorschriften

Ausbilder
Keine Vorschriften

Ausbildungs- und Prüfungsfächer
1. Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
2. Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Land- und Waldbau, Wildschadensvershütung, Wildkrankheiten
3. Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen
4. Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerechtes

Prüfung
Termine für die schriftliche Prüfung werden von der Obersten Jagdbehörde bis 31.10. des Jahres bekanntgegeben.
Prüfungsbehörde: Untere Jagdbehörde

Prüfungsteile
1. Schriftlicher Teil (100 Fragen - 2 Stunden Zeit)
2. Schießprüfung
3. Mündlich-praktischer Teil (30 Minuten je Prüfling)

Kriterien
1. Je Sachgebiet 25 Fragen, davon müssen mindestens 14 je Sachgebiet oder insgesamt 70 (darunter 14 aus SG 1) richtig beantwortet sein.
2. Kugel: 5 Schuß auf Bockscheibe (100 m) -> 30 Ringe gefordert
Schrot: 10 bewegliche Ziele -> geforderte Treffer: 3 Tontauben oder 5 Kipphasen
3. der mündliche Teil ist bestanden, wenn 3 Sachgebiete, darunter SG 3, mit "bestanden" erfüllt werden.

Besonderheiten
Für den schriftlichen Teil existiert ein festgelegter und veröffentlichter Fragenkatalog mit 50 Fragen (125 je Sachgebiet) aus dem landeseinheitlich je Prüfung 100 Fragen ausgewählt werden.

Das Jagdschulatlas-Team übernimmt für die Angaben keine Gewähr.

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