Jägerprüfungsordnung (JPrO) Schleswig-Holstein und Hamburg

Ausbildungsdauer
Eine theoretische und praktische Ausbildung vor der Landesjägerschaft Hamburg oder einer vergleichbaren Einrichtung in anderen Bundesländern wird gefordert.

Ausbilder
Keine Vorschriften

Ausbildungs- und Prüfungsfächer
1. Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, Handhabung und Pflege von Jagdwaffen und Fanggeräten, wichtige Vorschriften, Notwehr/Notstand
2. Kenntnis der Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, Wildbiologie
3. Jagdbetrieb und jagdliche Praxis
4. Jagdhundehaltung und -führung
5. Wildhege, Naturschutz und Artenschutz, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
6. Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutzrecht, Wildprethygieneverordnung, jagdlich relevante Vorschriften

Prüfung
Mindestens einmal im Jahr,
Der Antrag auf Zulassung ist an die Landesjägerschaft zu richten.

Prüfungsteile
1. Schriftlicher Teil (90 Fragen - 2 Stunden Zeit)
2. Schießprüfung
3. Mündlich-praktischer Teil (30 Minuten je Prüfling)

Kriterien
1. In jedem der Fachgebiete 1 bis 6 müssen 8 der insgesamt 15 Fragen richtig beantwortet werden.
2. Schrot: 10 bewegliche Ziele -> 3 Tontauben oder 5 Kipphasen müssen getroffen werden
Kugel: 10 Schuß -> mindestens 50% der dabei höchstmöglichen Ringzahl müssen erreicht werden.
3. im mündlich-praktischen Teil wird der Bewerber mit "bestanden" bzw. "nicht bestanden" bewertet. zum Bestehen ist ein "bestanden" in allen Fachgebieten notwendig.

Besonderheiten
Die Ausbildung findet derzeit auch außerhalb Hamburgs und in so genannten Kompaktkursen auch für Bewerber, die nicht aus Hamburg stammen, aber dort die Prüfung ablegen wollen, statt.

Das Jagdschulatlas-Team übernimmt für die Angaben keine Gewähr.

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