Jagdlexikon jaegerrecht
Das Jagdlexikon erklärt 1268 jagdliche Begriffe.
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Jägerrecht
Dem Schützen überlassene Teile des erlegten Schalenwildes. Es besteht aus Kopf (incl. Trophäe), dem Hals bis zur 3. Rippe, Decke, Feist und dem Aufbruch. Das Jägerrecht stand damals als Entgelt dem Berufsjäger zu.
Das Jagdschulatlas-Team übernimmt für die Angaben keine Gewähr.
- Suche Jagdgelegenheit, Jagdpacht, BegehungsscheinSuche zum 01.04.2012 Begehungsschein möglichst Großraum Btf.
Schwarzwild!, übernehme auch Wildbret.
Bin noch JJ.Jagdschein seit Dez.2010. Revierarbe...
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