Ausbildungsdauer
Theoretisch-praktischer Lehrgang mit 100 Ausbildungsstunden (durch die Vereinigung der Jäger d. Saarlandes) bzw. 130 Stunden (andere Ausbilder) bzw. einjährige Lehrzeit.
Zusätzliche Voraussetzungen: Gesellschaftsjagd, Praxis, das Schießen auf den "laufenden Überläufer"
Ausbilder
Müssen von der Obersten Jagdbehörde bestätigt sein. Entweder Vereinigung der Jäger d. Saarlandes (VJS), private Veranstalter oder ein Lehrherr
Ausbildungs- und Prüfungsfächer
1. Jagdrecht sowie verwandte Rechtsgebiete, Tierschutzrecht, Notwehr/Notstand
2. Jagdtierkunde einschließlich Wildbiologie und der Wildkrankheiten sowie die Behandlung des erlegten Wildes
3. Jagdbetrieb sowie Jagdhundewesen
4. Wildhege, Naturschutz, Landschaftspflege, Wildschadensverhütung und Land- und Waldbau
5. Waffen- und Schießwesen hinsichtlich der im Jagdbetrieb vorkommenden Jagdwaffen
Prüfung
8 mal im Jahr (7 mal private Jagdschulen, 1 mal VJS),
Prüfungsbehörde: Oberste Jagdbehörde
Prüfungsteile
1. Jagdliches Schießen
2. Schriftlicher Teil (120 Fragen - 2 Stunden Zeit)
3. Mündlich-praktischer Teil (12 Minuten je Fach und Prüfling)
Kriterien
1. Kugel: 3 Schuß auf Bockscheibe (100 m) - als Treffer gilt Ring 3 bis 10. Dazu 3 Schuß auf 10er Ringscheibe (100 m) - als Treffer gilt Ring 6 bis 10.
-> Insgesamt sind 4 Treffer gefordert
Schrot: 6 Kipp- oder Rollhasen -> 3 Treffer und auf 15 Tontauben -> 5 Treffer
2. Je Sachgebiet werden 25 Fragen nach der Anzahl der richtigen Antworten mit "1 bis 6" bewertet. Nicht bestanden wird mit "5" oder "6" in den SG. Gleiches gilt für den mündl. Teil. Weiterhin muß die Durchschnittsnote aus den beiden Prüfungen in jedem SG wenigsten "4" ergeben.
Besonderheiten
Es besteht die Möglichkeit für Bewerber aus anderen Bundesländern, die Prüfung auch im Anschluß an einen Kompaktkurs abzulegen. Genaue Regelung privater Ausbildungslehrgänge, die auch von "juristischen Personen" angeboten werden dürfen. Es existiert ein detaillierter Stoffplan mit Zeitansatz.
Das Jagdschulatlas-Team übernimmt für die Angaben keine Gewähr.
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