Jägerprüfungsordnung (JPrO) Rheinland-Pfalz

Ausbildungsdauer
Mindestens einjährige theoretische und praktische Ausbildung bei einem Lehrherrn innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Prüfung.

Ausbilder
Lehrherren müssen von der Unteren Jagdbehörde bestätigt sein. Das Ausbildungsjahr soll mit dem Jagdjahr übereinstimmen.

Ausbildungs- und Prüfungsfächer
1. Tierarten, Wildbiologie einschließlich Wildkrankheiten
2. Jagdbetrieb, jagdliches Brauchtum, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes
3. Wildhege, Land- und Waldbau, Verhütung und Beurteilung von Wildschäden
4. Waffenrecht und Führung von Jagdwaffen, Grundzüge der Waffentechnik
5. Jagdrecht
6. Grundzüge des Tier- und Naturschutzes und der Landschaftspflege soweit sie jagdlich relevant sind.

Prüfung
Einmal im Jahr,
Prüfungsbehörde: Jagdbehörde

Prüfungsteile
1. Schießprüfung
2. Schriftliche Prüfung (120 Fragen - max. 6 Stunden Zeit)
3. Mündlich-praktische Prüfung (60 Minuten je Prüfling)

Kriterien
1. Schrot: 15 Rollhasen -> 8 Treffer oder 15 Tontauben -> 5 Treffer
Kugel: 4 Schuß auf Bockscheibe (100 m), 3 Schuß auf "stehenden Überläufer" (100 m), 3 Schuß auf "flüchtiger Überläufer" (50/60 m) -> Es müssen insgesamt 60 Ringe erzielt werden.
Kurzwaffe: 6 Schuß auf Ringscheibe -> 5 Treffer innerhalb der Ringe
2. Die Leistungen in den beiden anderen Teilen werden mit "1 bis 6" (schriftl.) bzw. "1 bis 5" (mündl.) bewertet, miteinander verrechnet und nach einem bestimmten Schlüssel unter Beachtung von Sperrfächern bewertet.

Besonderheiten
Die praktische Prüfung soll in einem Revier mit Feld- und Waldanteil durchgeführt werden.

Das Jagdschulatlas-Team übernimmt für die Angaben keine Gewähr.

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