Jägerprüfungsordnung (JPrO) Sachsen

Ausbildungsdauer
Mindestens 120 Stunden theoretische und praktische Ausbildung (Übungsschießen nicht mitgerechnet). Praxis mindestens ein Drittel. Die Anwesenheit bei einer Jagdhundeprüfung ist nachzuweisen. Der Lehrgang darf höchstens 4 Jahre (vor der Prüfung) zurück liegen.

Ausbilder
Ausbildungslehrgänge müssen von der Höheren Jagdbehörde anerkannt sein. Entsprechende Lehrgänge anderer Bundesländer werden anerkannt.

Ausbildungs- und Prüfungsfächer
1. Tierarten, Wildhege, Wildbiologie, Jagdbetrieb einschließlich Fallenjagd, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Ökologie und Biotoppflege
2. Waffenrecht, -technik und Führen von Jagdwaffen einschl. Faustfeuerwaff.
3. Jagdhundewesen, Wildhygiene, Wildkrankheiten und Behandlung des erlegten Wildes
4. Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht

Prüfung
Einmal im Jahr,
Prüfungsbehörde: Untere Jagdbehörde

Prüfungsteile
1. Jagdliches Schießen
2. Schriftliche Prüfung (Fragenanzahl nicht festgelegt - 4 Stunden Zeit)
3. Mündlich-praktische Prüfung (15 Minuten je Fach und Prüfling)

Kriterien
1. Kugel: 5 Schuß auf Bockscheibe (100 m) -> 3 Treffer (Ring 1 bis 10) dazu 5 Schuß auf "laufenden Keiler" -> 3 Treffer (Ring 3 bis 10)
Schrot: 5 Kipphasen -> 3 Treffer und 15 Tontauben -> 4 Treffer
2. Aus einer beliebigen Anzahl von Fragen müssen in jedem Prüfungsfach mindestens 60% richtig beantwortet werden.
3. Im mündl. Teil ist in jedem Prüfungsfach eine mindestens "ausreichende Leistung" zu erbringen

Besonderheiten
Die vorgeschriebenen Stoffpläne der Ausbilder müssen anerkannt sein. Diese müssen weiterhin fortgeschrieben werden und sind alle 5 Jahre neu genehmigen zu lassen.

Das Jagdschulatlas-Team übernimmt für die Angaben keine Gewähr.

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