Ausbildungsdauer
Keine Vorschriften
Ausbilder
Keine Vorschriften
Ausbildungs- und Prüfungsfächer
1. Jagdbare Tiere
2. Hege und Jagdbetrieb
3. Ökologie, Naturschutz und Landschaftsschutz
4. Jagdhundewesen und Behandlung erlegten Wildes
5. Jagdwaffen
6. Jagdrecht
Prüfung
Die Jagdbehörde gibt die Prüfungszeit und die Anmeldefrist in geeigneter Form bekannt.
Prüfungsbehörde: Jagdbehörde zzgl. einer berufenen Prüfungskommission
Prüfungsteile
1. Jagdliches Schießen
2. Schriftliche Prüfung (120 Fragen - keine Zeitbegrenzung festgelegt)
3. Theoretische mündliche Prüfung (15 Minuten je Fach und Prüfling)
Kriterien
1. Kugel: 5 Schuß auf die Bockscheibe (100 m) -> gefordert 25 Ringe (als Treffer zählen die Ringe 3 und 8 bis 10)
Schrot: 10 bewegliche Ziele -> gefordert 5 Kipphasen oder 3 Tontauben
Kurzwaffe: 5 Schuß -> 2 Scheibentreffer gefordert
2. Die Fragen werden nach einem Punktesystem von "1 bis 6" bewertet.
3. Im praktischen Teil gibt es eine Gesamtnote, die nicht schlechter als "4" sein darf (dabei kein Einzelfach mit "6" und im Fach Jagdwaffen mind. "4")
4. Die mündliche Prüfung wird ebenfalls mit "1 bis 6" bewertet. Aus der schriftl. und der mündl. Prüfung wird für jedes Fach eine Gesamtnote ermittelt, die im Ausbildungsfach 2 und im Durchschnitt der Gesamtnoten insgesamt nicht schlechter als "6" sein darf.
Besonderheiten
Die Jagdbehörde kann im Einvernehmen mit einer benachbarten Jagdbehörde auch für die bei ihr gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber die Prüfung dort abnehmen lassen.
Das Jagdschulatlas-Team übernimmt für die Angaben keine Gewähr.
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