Jägerprüfungsordnung (JPrO) Thüringen

Ausbildungsdauer
Mindestens 120-stündiger Ausbildungslehrgang mit jeweils mindestens 20 h praktischer Ausbildung und Ausbildung im Umgang mit Jagdwaffen und Nachweis der Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Treiber

Ausbilder
Der Leiter des Ausbildungslehrganges muss Inhaber eines Jahresjagdscheines sein, Jagdpachtfähigkeit und Möglichkeiten der prakt. Ausbildung sowie einen brauchbarer Jagdhund nachweisen. Der Ausbildungslehrgang ist auf Grundlage eines genehmigten Ausbildungsrahmenplanes durchzuführen.

Ausbildungs- und Prüfungsfächer
1. Tierarten, Wildbiologie, -hege, Wildschadensverhütung, Land- und Waldwirtschaft
2. Jagdbetrieb, -hunde, Behandlung des erlegten Wildes, Wildbret als Lebensmittel
3. Waffentechnik, Führen von Jagdwaffen
4. Jagd-, Waffen-, Tierschutz-, Naturschutz- und Umweltschutzrecht

Prüfung
Die Oberste Jagdbehörde legt zwei Prüfungstermine im Jahr fest.
Prüfungsbehörde ist die Obere Jagdbehörde

Prüfungsteile
1. Jagdliches Schießen
2. Schriftlicher Teil (je Fachgebiet 25 Fragen - 3 Stunden Zeit)
3. Praktisch-mündlicher Teil (10 bis 15 Minuten je Fach und Prüfling)

Kriterien
1. Kugel: 3 Schuß auf die 10er Ringscheibe (100 m) -> 2 Treffer (Ring 5 bis 10) dazu 3 Schuß auf Bockscheibe (100 m) -> 2 Treffer (Ring 1 bis 10) gefordert
Schrot: 10 Wurftauben oder auch 6 Kipphasen -> 3 Treffer
Kurzwaffe (10 m): 5 Schuß -> 2 Treffer (Ring 6 bis 10)
2. Je 15 Punkte bei 25 Fragen je Sachgebiet ergeben "ausreichend" und sind mind. zu erreichen.
3. Teil 3 wird in jedem SG mit "ausreichend" oder "nicht ausreichend" bewertet. Es muß in jedem SG "ausreichend" erreicht werden.

Besonderheiten
Bewerber, die in einem anderen Bundesland die Prüfung ablegen wollen bzw. Bewerber aus einem anderen Bundesland, die in Thüringen antreten wollen, müssen dies von der Oberen Jagdbehörde mind. 2 Monate vor der schr. Prüfung genehmigen lassen.

Das Jagdschulatlas-Team übernimmt für die Angaben keine Gewähr.

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