Waffen richtig aufbewahren: Was sind die Vorschriften? -

Waffen richtig aufbewahren: Was sind die Vorschriften? im Jagd & Forst Shop

Ob Polizisten, Jäger, Sportschützen, Waffensammler oder andere – Jede/r muss dafür sorgen, dass seine/ihre Waffe(n) ordnungsgemäß gelagert werden.

Wie das geht und was du dabei beachten musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Allgemeine Informationen

Die richtige Aufbewahrung von Waffen wird in Deutschland durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt. Am 06. Juli 2017 wurden dessen Regeln verschärft und seither gibt es neue Bestimmungen. Bis dorthin war es möglich, Langwaffen in Behältnissen der Sicherheitsstufe A und Kurzwaffen in Behältnissen der Sicherheitsstufe B zu lagern.

Seit der Änderung des WaffG sind erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem robusten Waffenschrank mit einem Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 zu lagern. Ebenfalls möglich sind vergleichbar gesicherte Räume.

Wer vor dem 06. Juli 2017 schon einen Tresor der Sicherheitsstufe A oder B in Gebrauch hatte, darf diesen weiterhin benutzen. Ansonsten sind A- und B-Schränke nicht mehr zugelassen. Erben von Waffen und A- oder B-Schränken müssen diese gegen jene der Widerstandsstufe 0 oder 1 austauschen.

Nachweispflicht

Das Waffengesetz hält außerdem fest, dass Waffenbesitzer einer Nachweispflicht unterliegen. Wer eine Waffe hat oder um eine Waffenbesitzkarte ansucht, ist dazu aufgefordert, der Behörde nachweisen, dass die nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Dies kann beispielsweise durch eine Rechnung oder den Kaufvertrag geschehen. Zudem sind Waffenbesitzer dazu verpflichtet, Bediensteten der Waffenbehörde jederzeit Zutritt zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung zu erlauben. Dabei werden folgende Aspekte kontrolliert:

Art der Aufbewahrung

Die Art der Aufbewahrung richtet sich nach dem Waffenschrank und den Schusswaffen. Erlaubnispflichtige Schusswaffen, verbotene Waffen & verbotene Munition sind in einem Waffenschrank der Widerstandsklasse 0 oder 1 zu lagern. Erlaubnispflichtige Munition muss sich in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss o.ä. befinden.

Ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Schusswaffen unterliegen keinen speziellen Richtlinien und können auch außerhalb spezieller Behältnisse z.B. als Dekogegenstand gelagert werden. Blockierte Schusswaffen müssen ebenfalls in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden. Erlaubnisfreie Waffen und erlaubnisfreie Munition muss in einem abschließbaren Behältnis ohne besondere Klassifizierung gelagert werden.

Wie viele Waffen du in deinem Waffenschrank aufbewahren darfst, hängt von dessen Widerstandsklasse und Gewicht ab.

Die Munition darf sich jetzt auch im gleichen Schrank befinden, allerdings in einem separaten abschließbaren Behältnis. Eine Kreuzaufbewahrung ist nicht mehr notwendig. Das WaffG besagt jedoch, dass Waffen nur in vollständig entladenem Zustand eingelagert werden dürfen.

Waffen unterwegs richtig aufbewahren

Wer unterwegs seine Waffen mitnimmt, hat einige Dinge zu beachten. Waffen dürfen i.d.R. nicht im Auto gelagert werden. Eine Ausnahme ist, wenn du dich in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug befindest und im Ernstfall einen unerlaubten Zugriff verhindern kannst.

Eine weitere Ausnahme besteht, wenn du dein Auto nur für kurze Zeit verlässt (z.B. zum Einkaufen oder Tanken). In einem solchen Fall darfst du die Waffe im Auto lagern, jedoch mit bestimmten Vorkehrungen: Sie muss entladen sein und so gelagert werden, dass man von außen nicht erkennt, dass es sich um eine Waffe handelt.

Möchtest du in einem Hotel übernachten und deine Waffe mitnehmen (z.B. bei einer Jagdreise), so ist das prinzipiell möglich, jedoch wieder nur unter bestimmten Bedingungen: Du bist dazu verpflichtet, die Waffe in einem verschlossenen Transportbehältnis, einem verschlossenen Schrank oder einem anderen verschließbaren Behältnis aufzubewahren.

Verlässt du das Hotelzimmer und lässt die Waffe zurück, ist es ratsam, einen wesentlichen Teil der Waffe zu entfernen und mitzuführen. Es ist ebenso denkbar, ein Abzugsschloss anzubringen.

Fazit

Die richtige Aufbewahrung von Waffen soll verhindern, dass Unbefugte Zugriff darauf erhalten und schreckliche Ereignisse wie der Amoklauf von Winnenden 2009 passieren. Erfüllt man die Lageranforderungen nicht, so droht eine Geldstrafe oder bei grober Fahrlässigkeit sogar eine Freiheitsstrafe. Du musst außerdem damit rechnen, dass dir die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wird. Halte dich deshalb an die Verordnungen des WaffG und schütze damit dich und deine Mitmenschen.

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