Während der Schonzeit ist der Fang und die Tötung von Wild, das dem Jagdgesetz unterstellt ist, verboten. Artenspezifisch unterscheiden sich dabei die für Geburt und Aufzucht der Jungtiere festgelegte Schonzeit, die nicht zwangsläufig für beide Elterntiere gelten muss.
Die Jagdzeiten und Schonzeiten sind in einer Bundesverordnung bzw. in den Jagdzeitenverordnungen der Bundesländer festgelegt.
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Legende:
= Jagdzeiten
= Schonzeiten
Stand: 01.04.2016
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
Rotwild | ||||||||||||
Kälber |
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Schmalspießer, Schmaltiere | ||||||||||||
Hirsche, Alttiere | ||||||||||||
Dam-/Sikawild | ||||||||||||
Hirsche, Alttiere, Kälber | ||||||||||||
Schmalspießer, Schmaltiere |
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Rehwild | ||||||||||||
Kitze, Ricken | ||||||||||||
Schmalrehe | ||||||||||||
Böcke | ||||||||||||
Muffelwild | ||||||||||||
Schwarzwild | ||||||||||||
Keiler und Bachen | ||||||||||||
Überläufer und Frischlinge | ||||||||||||
Feldhasen | ||||||||||||
Wildkaninchen |
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Füchse | ||||||||||||
Waschbär | ||||||||||||
Marderhund | ||||||||||||
Mink | ||||||||||||
Sumpfbiber | ||||||||||||
Steinmarder |
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Baummarder, Iltisse, Hermeline, Mauswiesel | ||||||||||||
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
Dachse | ||||||||||||
Rebhühner ** |
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Fasanenhennen | ||||||||||||
Fasanenhähne | ||||||||||||
Wildtruthähne und -hennen | ||||||||||||
Ringeltauben | ||||||||||||
adulte | ||||||||||||
juvenile | ||||||||||||
Türkentauben*** | ||||||||||||
Höckerschwäne |
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Gänse | ||||||||||||
Grau- und Kanadagänse | ||||||||||||
Bläss-, Saat-, Ringelgänse | ||||||||||||
Enten | ||||||||||||
Stockenten | ||||||||||||
Nilgänse | ||||||||||||
Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Tafel-, Reiher-, Samt- und Trauerenten | ||||||||||||
Waldschnepfen | ||||||||||||
Blässhühner**** | ||||||||||||
Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen***** | ||||||||||||
Rabenkrähen und Elstern |
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Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
* Die festgesetzten Jagdzeiten umfassen nur solche Zeiträume einschließlich Tageszeiten, in denen nach den örtlich gegebenen äußeren Umständen für einen Jäger die Gefahr derVerwechslung von Tierarten nicht besteht. Die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere dürfen in den biologisch jeweils verschiedenen Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere nicht bejagt werden. Folgende, vorstehend nicht aufgeführte Wildarten sind ganzjährig mit der Jagd zuverschonen: Wisent, Elchwild, Steinwild, Gamswild, Schneehase, Murmeltier, Wildkatze, Luchs,Fischotter, Seehund, Wachtel, Auer-, Birk- und Rackelwild, Haselwild, Alpenschneehuhn,Säger, Haubentaucher, Großtrappe, Graureiher, Greife, Falken, Kolkrabe.Alle übrigen wildlebenden Tierarten unterliegen dem Naturschutzrecht.
Abs. 2
Zur Herstellung einer einheitlichen Jagdzeit in einem länderübergreifenden Rot- oder Damwildgebiet kann die oberste Jagdbehörde vom Bundesrecht oder vom hessischen Landesrecht abweichende Jagdzeiten festsetzen.
Abs. 3
Für nicht abschussplanpflichtiges Niederwild, insbesondere Feldhase und Stockente, soll die Bejagung nur so erfolgen, dass sich die Strecke bei ausreichenden Besatzdichten imRahmen des jährlichen Zuwachses bewegt und die Aufgaben und Ziele nach § 1 desHessischen Jagdgesetzes berücksichtigt werden. Abweichend von Abs. 1 Nr. 2 sind ab dem1. Januar 2020 Rebhuhn, Türkentauben, Blässhühner und Lach-, Sturm-, Silber-, MantelundHeringsmöwen von der Jagd zu verschonen, wenn kein ausreichender Besatz vorhanden ist.
** keine Jagdzeit bis zum 31. Dezember 2019, danach vom 16. September bis 31. Oktober, soweit sie nicht nach Abs. 3 Satz 2 zu verschonen sind
*** keine Jagdzeit bis zum 31. Dezember 2019, danach vom 1. November bis 15. Januar, soweit sie nicht nach Abs. 3 Satz 2 zu verschonen sind
**** keine Jagdzeit bis zum 31. Dezember 2019, danach vom 1. September bis 15. Januar, soweit sie nicht nach Abs. 3 Satz 2 zu verschonen sind
***** keine Jagdzeit bis zum 31. Dezember 2019, danach vom 1. Oktober bis 15. Januar, soweit sie nicht nach Abs. 3 Satz 2 zu verschonen sind
Landesjagdverband Hessen e.V.
Am Römerkastell 9
61231 Bad Nauheim
http://www.ljv-hessen.org
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeführten Daten zu "Jagdzeiten und Schonzeiten Hessen" übernimmt das Jagdschulatlas-Team keine Gewähr.
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