16.05.2024 Pressemitteilung - Bundesamt für Naturschutz
Rund ein Drittel der Heuschrecken- und Fangschreckenarten Deutschlands gilt als bestandsgefährdet. Das zeigt die neue Rote Liste, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Rote-Liste-Zentrum (RLZ) gemeinsam veröffentlicht haben. Dabei gibt es Gewinner und Verlierer: Die Steppen-Beißschrecke muss mittlerweile als verschollen angesehen werden.
Der bisher ungefährdete Feld-Grashüpfer steht jetzt auf der Vorwarnliste, ihm macht der Verlust seines Lebensraumes – geeignete Wegränder, Feldraine, Randstreifen – zu schaffen. Wärmeliebende Arten wie beispielsweise die Europäische Gottesanbeterin profitieren vom Klimawandel, sie breitet sich in Deutschland weiter aus. Der Lebensraum des Sumpfgrashüpfers hingegen ist aufgrund der vermehrten sommerlichen Dürreperioden durch den Klimawandel, aber auch durch Einsatz von Entwässerungssystemen, stark geschrumpft. Einige seiner Populationen sind bereits erloschen, er musste in die Kategorie „Gefährdet“ eingestuft werden.
Die neue Rote Liste behandelt nicht nur die in ihrem Bestand bedrohten Arten, sondern alle 82 als etabliert geltenden Heuschreckenarten sowie die einzige einheimische Fangschreckenart, die Europäische Gottesanbeterin. Insgesamt 26 Arten (31,3 %), gelten als bestandsgefährdet: davon sind 6 Arten (7,2 %) vom Aussterben bedroht, 10 Arten (12,0 %) stark gefährdet und 10 Arten (12,0 %) gefährdet. Weitere 9 Arten (10,8 %) sind noch nicht bestandsgefährdet im Sinne der Rote-Liste-Kategorien, stehen aber auf der Vorwarnliste.
Ungefährdet sind derzeit 41 Arten – dies entspricht 49,4 % der einheimischen Heuschrecken- und Fangschreckenarten – darunter so bekannte Arten wie der Gemeine Grashüpfer, die Feldgrille und das Grüne Heupferd.
„Viele Heuschreckenarten leiden darunter, dass ihre Lebensräume entweder ganz verschwinden, fragmentiert werden oder die Qualität stark verschlechtert ist. Dies gilt vor allem für die intensiv genutzte Landschaft, aber auch für Naturschutzgebiete. Daneben werden die Auswirkungen des Klimawandels immer deutlicher: Zu den Verlierern gehören insbesondere Arten, die eine hohe Habitatfeuchte oder ein kühles Bergklima benötigen“, sagt BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm.
Neben der Gefährdungssituation haben die Autoren der Roten Liste auch die Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung der Heuschrecken- und Fangschreckenarten eingeschätzt: Eine besonders hohe Verantwortlichkeit besteht für die Gemeine Plumpschrecke, denn die Vorkommen in Deutschland machen zwischen einem Drittel und drei Viertel des Weltbestandes aus.
Seit Mitte des letzten Jahrhunderts wurden wertvolle Insektenlebensräume wie Magergrünland, Halbtrockenrasen und Heiden großflächig in andere Nutzungsformen überführt. Meist ist es eine Kombination mehrerer Ursachen, die zum Verlust oder zur Fragmentierung von Lebensräumen führen: Aufforstung von Offenlandhabitaten, Flurbereinigung/Homogenisierung der Landschaft, Gewässerbau, Grünlandumbruch, Rekultivierung/Gehölzsukzession in ehemaligen Abbaustätten, Überbauung und der Verlust von Stilllegungsflächen.
In Naturschutzgebieten sieht die Bestandssituation etwas besser aus, aber auch dort sind in den letzten Jahren einige Populationen erloschen. Dies betrifft insbesondere hoch spezialisierte Arten des Offenlandes. Gefährdungsursachen liegen in der Nutzungsaufgabe von ertragsschwachen Standorten oder im naturschutzfachlich gewollten Prozessschutz. Hierdurch verbuschen wertvolle Lebensräume wie mageres Grünland, Halbtrockenrasen und Heiden. Weitere Beeinträchtigungen stellen hohe Luftstickstoffdepositionen und/oder ungeeignete Habitatpflege dar.
Erstellt haben die Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken erfahrene Experten und Expertinnen der Entomologie, Freilandökologie und Naturschutzbiologie. Die aktuelle Gefährdungsanalyse basiert in erster Linie auf einem umfangreichen Rasterdatensatz von mehr als 280.000 Beobachtungen. Aktuelle Heuschreckennachweise stammen zumeist aus Beobachtungsportalen, aber auch Heuschreckenarbeitskreise und Landesämter haben Rasterdaten bereitgestellt.
Die bundesweiten Roten Listen werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) herausgegeben und in dessen Auftrag vom Rote-Liste-Zentrum (RLZ) koordiniert. In den bundesweiten Roten Listen wird der Gefährdungsstatus von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten für den Bezugsraum Deutschland dargestellt. Die Roten Listen sind zugleich Inventarlisten für einzelne Artengruppen und bieten Informationen nicht nur zu den gefährdeten, sondern zu allen in Deutschland vorkommenden Arten der untersuchten Organismengruppen. Die Autorinnen und Autoren bewerten die Gefährdungssituation insbesondere anhand der Bestandssituation und der Bestandsentwicklung. Die Grundlagen für die Gefährdungsanalysen werden von einer großen Zahl von ehrenamtlichen Artenkennerinnen und Artenkennern ermittelt. Die Roten Listen selbst werden von den Autorinnen und Autoren ebenfalls in weiten Teilen ehrenamtlich erstellt.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Deutschland stellen Rote Listen eine entscheidende Grundlage dar. Sie dokumentieren den Zustand von Arten und mittelbar die Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Natur. Damit sind sie Frühwarnsysteme für die Entwicklung der biologischen Vielfalt.
Das Rote-Liste-Zentrum koordiniert seit Dezember 2018 im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz die Erstellung der bundesweiten Roten Listen. Das Bundesumweltministerium fördert das Zentrum mit jährlich 3,1 Millionen Euro. Es ist am Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Bonn angesiedelt und wird fachlich vom BfN betreut. Das Rote-Liste-Zentrum unterstützt die Autoren und Autorinnen sowie weitere beteiligte Fachleute der Roten Listen, indem es sie bei der Erstellung fachwissenschaftlich begleitet und Kosten für die Koordination, die Arbeitstreffen der Fachleute und andere vorbereitende Arbeiten übernimmt.
Zum Original-Beitrag: Rote Liste: Rund ein Drittel der Heuschrecken bestandsgefährdet
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