01.03.2023 Pressemitteilung - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ab 1. März gilt in den Wäldern Baden-Württembergs Rauchverbot.
„Es ist schön, wenn die Tage wieder länger werden und wir mehr Zeit draußen verbringen können. Der meteorologische Frühling lädt pünktlich mit schönem und trockenem Wetter in den Wald ein. Für einen ungestörten und entspannenden Waldgenuss ist es wichtig, sich umsichtig zu verhalten und Rücksicht zu nehmen. Müll gehört grundsätzlich nicht in den Wald und das Rauchen ist ab 1. März auch in den Wäldern Baden-Württembergs verboten“, sagte Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Mittwoch (01. März) in Stuttgart.
Waldbesucher unterschätzen die Gefahr, die im Frühjahr von trockenen Blättern und Ästen ausgeht. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette reicht aus, um einen Wald in Brand zu setzen. Brände im Wald fordern die Feuerwehr besonders heraus, da sich die Situation durch Topographie und Windentwicklung schnell verändert und oft mehrere Brandherde zu bekämpfen sind. Die Folgen können dramatisch sein. Neben dem Verlust der Flora seien Brände für die im Wald lebenden Insekten, Vögel und Wildtiere gefährlich – „flüchtende Tiere haben extremen Stress“, erläuterte Hauk.
Deshalb gilt grundsätzlich für alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher in ganz Baden-Württemberg ab Anfang März ein generelles Rauchverbot in den Wäldern, so der Forstminister und betonte: „sich an das Rauchverbot zu halten, ist angewandter Waldschutz. Wer sich nicht an das Rauchverbot hält und dadurch einen Brand auslöst, muss mit sehr hohen Schadenersatzforderungen rechnen.“
Minister Hauk bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
Wichtig sei es, so Hauk, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.
Weitere Informationen finden sich unter mlr-bw.de/wald sowie unter www.dwd.de/waldbrand.
Informationen zur kostenfreien App ‚Hilfe im Wald‘: Die Rettungs-App für Android und iOS. Im Unglücksfall wird über die App ‚Hilfe im Wald‘ schnell der nächstgelegene Rettungstreffpunkt identifiziert und Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an die entsprechende Stelle angefordert.
Was Forstleute in Baden-Württemberg sonst noch tun, um den Wald im Klimawandel zu erhalten finden sie unter MRL-BW.de/Blattwenden.
Zur Original-Pressemitteilung: Ab 1. März gilt in den Wäldern Baden-Württembergs Rauchverbot
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