01.04.2023 Pressemitteilung - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Minister Peter Hauk MdL: „Mit der diesjährigen Tierseuchenübung haben wir das Bewusstsein und die Funktionsbereitschaft im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest nochmals geschärft.“ Afrikanische Schweinepest: das Land Baden-Württemberg probt mit Tierseuchenübung den Ernstfall.
„Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erfordert aufgrund der vielen betroffenen Bereiche - Veterinärwesen, Jagd, Forst, Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz, Katastrophenschutz - mehr als jede andere Tierseuche die Einbindung der gesamten jeweiligen Verwaltungseinheiten. Die diesjährige landesweite Tierseuchenübung war daher darauf ausgerichtet, das Bewusstsein für die Afrikanische Schweinepest sowie die Handlungsbereitschaft und Fähigkeit zu einer schnellen Reaktion im Seuchenfall zu gewährleisten und die Funktionsbereitschaft der Notfallpläne zu überprüfen. Mit der Beteiligung von Beobachtern aus Nachbarstaaten und benachbarten Ländern wurde zudem die Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen vertieft. Die Übung hat gezeigt, welche Herausforderungen ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Land darstellen wird“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Samstag (1. April) in Mosbach zum Abschluss der 3-tägigen landesweiten Tierseuchenübung.
Gemeinsam mit Landrat Dr. Achim Brötel informierte sich Minister Peter Hauk zum Abschluss der 3-tägigen Übung, vor Ort in Mosbach an verschiedenen Stationen mit praktischen Übungselementen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Unter anderem wurde dort die Fallwildsuche mit Kadaversuchhunden, der Einsatz von Drohnen, Desinfektionsschleusen sowie das Vorgehen auf Betrieben im Seuchenfall geübt und demonstriert.
Der fiktive Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in 15 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs war Gegenstand einer dreitägigen landesweiten Tierseuchenübung, die vom Donnerstag, 30 März 2023, bis zum Samstag, 1. April 2023, andauerte. Neben dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz waren das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen und Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie deren jeweils nachgelagerte Behörden an der Übung beteiligt. Damit trägt die Übung zu einer engen Zusammenarbeit der berührten Ministerien sowie der zuständigen Landrats- und Bürgermeisterämter bei einem ASP-Ausbruch im Land bei. Im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie im Innenministerium wurden zudem zu Übungszwecken der Verwaltungsstab einberufen.
„Egal ob Veterinär-, Landwirtschafts-, Forst- und Jagdverwaltung, Naturschutzverwaltung, Ordnungsämter oder Katastrophenschutz, alle Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind sich der Gefährdung der heimischen Haus- und Wildschweine durch die Afrikanische Schweinepest bewusst und haben sich mit großem Engagement bei der Übung eingebracht. Ein großes Lob und Dankeschön an alle Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer der Fachverwaltungen, des Katastrophenschutzes, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks, allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie den Beobachtern aus Österreich, der Schweiz, Frankreich und anderen Ländern der Bundesrepublik für ihren großen Einsatz bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Übung“, betonte Minister Hauk, der sich über den erfolgreichen Verlauf der Übung erfreut zeigte.
Die Übung habe für die weiteren Vorbereitungen auf einen ASP-Ausbruch im Land viele Erkenntnisse gebracht, die nun ausgewertet werden und bei der weiteren Umsetzung des baden-württembergischen Maßnahmenplans zur Vorbeugung der Einschleppung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, der am 6. Februar 2018 vom Ministerrat beschlossen wurde, berücksichtigt werden.
Die Übung hat zudem gezeigt, wie wichtig die enge Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zwischen den berührten Verwaltungen sowie mit den Verbänden, der Jägerschaft, der Landwirtschaft und den Wirtschaftsbeteiligten ist. Daneben ist es auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Tierseuche in unsere heimischen Nutz- und Wildtierbestände zu verhindern. „Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch Menschen, beispielsweise durch weggeworfene Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden. „Um einen weiteren Eintrag der Afrikanische Schweinepest zu verhindern, können wir alle einen Beitrag leisten. Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste an Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorget werden können. Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft“, betonte Minister Hauk.
Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand im Landkreis Emmendingen im Mai 2022 hat im vergangenen Jahr gezeigt, welch schwerwiegende Konsequenzen das Auftreten des Virus für die schweinehaltenden Betriebe in Baden-Württemberg hat. Glücklicherweise wurde das Virus in Baden-Württemberg nicht in andere Schweinehaltungen oder in die Wildschweinpopulation eingetragen. Daher sind auch die schweinehaltenden Betriebe dazu aufgerufen, Ihre Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und sich diesbezüglich beraten zu lassen.
Eine ausführliche Beratung und ggf. anschließende Beseitigung von festgestellten Schwachstellen kann den Eintrag von ASP-Viren in Schweinebestände verhindern und somit die Betriebe vor einem Seuchenausbruch sowie den damit verbundenen Maßnahmen schützen.
„Die schnelle und tadellose Umsetzung der Such- und Monitoringmaßnahmen im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass wir in Baden-Württemberg gut auf einen ASP-Ausbruch vorbereitet waren. Mit der diesjährigen Tierseuchenübung haben wir das Bewusstsein und die Funktionsbereitschaft im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest nochmals geschärft“, sagte Minister Hauk.
Die für Menschen nicht ansteckende und ungefährliche Tierseuche wird durch ein Virus hervorgerufen und stellt eine große Bedrohung für die heimische Wild- und Hausschweinepopulation dar. Schweine, die sich mit dem ASP-Virus infiziert haben, erkranken schwer und verenden in der Regel sehr schnell. Bisher gibt es gegen diese Tierseuche keinen wirksamen Impfstoff. Momentan sind jedoch erste erfolgversprechende Impfstoffkandidaten weltweit in der Erprobung.
Ein Seuchenausbruch bei Wildschweinen ist über einen langen Zeitraum mit erheblichen Belastungen für die Schweinehaltung, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Jagd in den Sperrzonen und enormen Kosten verbunden.
Die Afrikanische Schweinpest wurde erstmals am 10. September 2020 in Deutschland an der deutsch-polnischen Grenze festgestellt. Am 25. Mai 2022 gab es einen ersten Seuchenausbruch in einem Hausschweinebestand in Baden-Württemberg. Die Tierseuche bedroht nach wie vor die heimischen Haus- und Wildschweinebestände. Das Risiko des Seucheneintrags insbesondere über menschliches Fehlverhalten, aber auch über Wildschweine ist nach wie vor hoch, wie der Seuchenausbruch im letzten Jahr im Landkreis Emmendingen gezeigt hat.
Biosicherheitsmaßnahmen und andere vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung einer erneuten Seucheneinschleppung ins Land haben daher weiterhin höchste Priorität.
Auf der Homepage des MLR finden sich weitere Hinweise/Informationen zur Afrikanischen Schweinepest: https://mlr-bw.de/asp
01.04.2023 Pressemitteilung - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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