08.07.2024 Pressemitteilung - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Minister Peter Hauk MdL: „Die konsequente Einhaltung der Maßnahmen zur Biosicherheit sind die beste ASP-Vorsorge“ Afrikanischer Schweinepest (ASP) vorbeugen / TCRH Mosbach unterstützt Hessen bei der Suche nach Wildscheinkadavern / Keine Lebensmittel von Tieren aus dem Ausland mitbringen
„Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen. Für den Menschen ist sie ungefährlich. In Südhessen sind aktuell mehrere Wildschweine auf das Virus positiv getestet. Das Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest nach Baden-Württemberg ist nach wie vor hoch. Wir sind gut aufgestellt, aber es ist jetzt dringend erforderlich, an den vorbeugenden Maßnahmen im Land festzuhalten. Hierzu gehören vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben. Diese müssen bei der Haltung von Hausschweinen eingehalten werden. Die Schweinehaltungsbetriebe müssen daher alle erforderlichen vorbeugenden Hygienemaßnahmen ergreifen, um eine Seucheneinschleppung in ihre Tierbestände zu verhindern. Dazu gehört insbesondere auch, dass keine Speiseabfälle an Schweine verfüttert werden, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchgeführt werden, der Zugang für betriebsfremde Personen beschränkt, in den Ställen Schutzkleidung getragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinesicher gelagert wird. Aus dem Ausland stammende Arbeitskräfte sind daher entsprechend anzuweisen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (8. Juli) in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) im Rahmen eines Informationstermins mit dem Landratsamt. Dabei ging es unter anderem darum, die zuständigen Stellen des Landratsamtes, die Veterinärbehörde, das Landwirtschaftsamt ebenso wie die Jägerschaft zum aktuellen Ausbruchsgeschehen in Südhessen zu informieren. Im Mittelpunkt stand dabei auch, für die Biosicherheitsmaßnahmen der schweinehaltenden Betriebe in der Grenzregion zu sensibilisieren, um eine Einschleppung der Schweinepest in Hausschweinebestände zu verhindern.
„Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen. Die Beratung der Tierhalter zu allen Fragen rund um die Biosicherheit wird vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg im Auftrag des Landes durchgeführt. Das Angebot besteht für alle schweinehaltenden Betriebe unabhängig von der Betriebsart, Betriebsgröße oder Haltungsform. Ich appelliere an die Schweinehalter, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen, um auch für den Fall eines Seuchenausbruches bei Wildschweinen entsprechend gut vorbereitet zu sein“, betonte Minister Hauk.
Flankiert werden die Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerinnen und Jäger, die in ihren Waldflächen jetzt besonders auf verendete Wildschweine achten und dieses Fallwild auf das Virus testen lassen. „Wildschweinbestände durch intensivere Bejagung zu reduzieren ist eine wichtige Präventionsmaßnahme, um damit die Nutztierbestände zu schützen“, sagte Minister Hauk.
Das Land nehme die aktuellen Geschehnisse in Hessen zum Anlass, eventuelle Maßnahmen vorzubesprechen, alle relevanten Behörden und Partner zu sensibilisieren. Im Rahmen des ASP-Krisenstabs, der regelmäßig tagt, werde die Lage in Hessen besprochen und genau beobachtet.
Besonders wichtig im aktuellen geschehen ist das TCRH Mosbach. „Wir haben im letzten Jahr nahezu 300 Hundegespanne im Land ausgebildet.
Die Hunde sind auf die Suche von Wildschweinkadavern spezialisiert und derzeit mit großem Erfolg in Hessen im Einsatz. Wir haben aber auch die Grenzen zu Hessen im Auge, damit wir, wenn es nötig wäre, schnelle reagieren können. Der Einsatz von Mensch und Hund ist unverzichtbar. Den Teams gilt ein großes Lob und großen Respekt für das, was sie derzeit leisten“, lobte Minister Hauk.
Urlauber und LKW-Fahrer sind ebenso zur Vorsicht aufgerufen
Mit Beginn der Urlaubssaison ist es wichtig, sich das Risiko des Einschleppens der ASP durch Lebensmittel- und Speisereste in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulation bewusst zu machen. Urlauberinnen und Urlauber können einen Beitrag leisten und dies verhindern. Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste am Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorgt werden können. Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft. Gleiches gilt für LKW-Fahrer die an Raststätten Pause machen und Lebensmittel verzehren.
Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden.
„Ein bedachter Umgang mit Nahrungsresten hält unsere Landschaft sauber und ist die beste ASP-Prophylaxe“, betonte Hauk.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kam zunächst in Afrika vor, bevor sie 2007 von dort nach Georgien eingeschleppt wurde und sich seither in Europa und Asien ausbreitet. Die ASP kommt insbesondere in weiten Teilen Osteuropas, Asiens sowie auch in Ostdeutschland und Italien vor.
Diese Tierseuche wird nicht nur durch Wildschweine, sondern auch durch Menschen über infizierte Lebensmittel, mitgebrachte Souvenirs, Jagdtrophäen und andere von Schweinen stammende Produkte auf Wild- und Hausschweine übertragen.
Das ASP-Virus ist sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig. Lebensmittel, die von infizierten Schweinen stammen, können daher noch nach Monaten virushaltig und für heimische Haus- und Wildschweine ansteckend sein, wenn sie von diesen gefressen werden. Speisereste gehören immer in die geschlossene Bio- oder Abfalltonne.
Im September 2020 trat als erster Fall in Deutschland die ASP bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg auf. Im Folgenden verzeichneten auch die Bundesländer Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern Fälle beim Wildschwein.
Am 15. Juli 2021 wurde das ASP-Virus erstmals bei gehaltenen Schweinen in Brandenburg nachgewiesen. Es folgten 7 weitere regional vereinzelte ASP-Ausbrüche bei Schweinehaltungen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und am 25. Mai 2022 auch im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg.
Diese Ausbrüche bei gehaltenen Hausschweinen zum Teil in großer Entfernung zu den Regionen mit ASP-Fällen bei Wildschweinen zeigen, dass vor allem das menschliche Fehlverhalten als Hauptursache für den Eintrag des ASP-Virus in Schweinehaltungen zu betrachten ist.
Der ASP-Ausbruch in Emmendingen hatte neben Erkrankungen und dem Tod betroffener Schweine auch schwere wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft sowie die nachfolgende Produktionskette. Eine ASP-Einschleppung in die heimische Wildschweinepopulation konnte vermieden werden.
08.07.2024 Pressemitteilung - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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