26.05.2023 Pressemitteilung - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Minister Peter Hauk MdL: „Umsichtiges Verhalten im Wald sorgt für ein unbeschwertes Pfingstwochenende in der Natur“
Regelungen zum Grillen im Wald beachten / Brut- und Setzzeit der Waldtiere respektieren
„Es ist schön, seine Freizeit im Wald zu verbringen. Das bevorstehende lange Pfingstwochenende lädt pünktlich mit schönem und trockenem Wetter in den Wald ein. Für einen ungestörten und entspannenden Waldgenuss ist es wichtig, sich besonnen zu verhalten und Rücksicht auf die Waldbewohner und andere Waldbesucher zu nehmen. Bis zu zwei Millionen Waldbesucher am Tag sind jetzt gefordert, bei ihren Aktivitäten besonders umsichtig zu sein, um den Lebensraum für Tiere zu respektieren und Waldbrände zu vermeiden“, sagte Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Freitag (26. Mai) in Stuttgart.
Schönes Wetter lockt die Bürgerinnen und Bürger wieder in den Wald. Viele nutzen die warmen Sonnentage, um sich zu erholen und dabei im Wald zu grillen und Feuer zu machen.
„Der Wald hat insbesondere in den letzten Jahren unter den Folgen des Klimawandels und den Extremwetterereignissen sehr gelitten. Die Lebensgemeinschaft und das Ökosystem sollen durch Ihren Besuch möglichst wenig beeinträchtigt werden. Denken Sie an die Waldtiere, die momentan mit der Aufzucht des Nachwuchses beschäftigt sind und nehmen Sie ihren Vierbeiner am besten an die Leine. Müll gehört nicht in den Wald und respektieren Sie die Erholung der anderen Waldbesucher“, sagte Hauk.
Minister Hauk weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Feuer machen nur an den offiziell dafür eingerichteten Feuerstellen und Grillplätzen erlaubt ist. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen. Ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Auch an den offiziellen Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt sein und ist vor dem Verlassen der Grillstelle unbedingt vollständig zu löschen.
"Das wilde Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald tabu. Ebenso besteht von März bis einschließlich Oktober in den baden-württembergischen Wäldern ein generelles Rauchverbot“, betonte Minister Hauk.
Verhalten im Brandfall:
Minister Hauk bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
Wichtig sei es, so Hauk, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.
Weitere Informationen finden sich unter www.mlr-bw.de/Wald sowie unter www.dwd.de/waldbrand.
Informationen zur kostenfreien App ‚Hilfe im Wald‘: Die Rettungs-App für Android und iOS. Im Unglücksfall wird über die App ‚Hilfe im Wald‘ schnell der nächstgelegene Rettungstreffpunkt identifiziert und Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an die entsprechende Stelle angefordert.
Was Forstleute in Baden-Württemberg sonst noch tun, um den Wald im Klimawandel zu erhalten finden sie unter MRL-BW.de/Blattwenden.
26.05.2023 Pressemitteilung - Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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