22.05.2025 Pressemitteilung - Bayerisches Landesamt für Umwelt
Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und in enger fachlicher Abstimmung mit dem Landratsamt Ansbach nehmen Fachleute ab Mai 2025 die Wiesen und Streuobstbestände im Stadtgebiet Herrieden unter die Lupe. Bereits zwischen 2007 und 2009 fand eine Aktualisierung der Biotopkartierung im Landkreis Ansbach statt. Über 14.000 Biotopflächen mit einem Anteil von 2,2 % der Landkreisfläche wurden damals kartiert.
Mit der Überarbeitung und Nacherfassung der Streuobstbiotope und des artenreichen Grünlandes im Landkreis Ansbach wird der Biotop-Datenbestand nach über 15 Jahren wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Die Erhebungen im Landkreis starten nun im Gebiet der Stadt Herrieden. Weitere Landkreisteile folgen planmäßig in den kommenden Jahren.
Bei einer Online-Informationsveranstaltung am 21.05.2025 informierten das LfU und die Untere Naturschutzbehörde die Bürgermeister der Landkreisgemeinden, die lokalen Fachbehörden und Verbände über die Kartierung im Landkreis Ansbach – beginnend im Stadtgebiet Herrieden.
„Artenreiche Wiesen und Weiden sowie Streuobstbestände sind Lebensräume für viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten, die durch die Vielfalt der Lebewesen, die dort leben, einzigartig sind“, erklärt Michael Stellmach vom LfU. „Wir möchten diese Kostbarkeiten gemeinsam mit Ihnen für künftige Generationen bewahren.“ Die Kartierung ist ein wichtiger Schritt, um die arten- und strukturreichen Lebensräume zu schützen und zu erhalten.
Die Kartierungsarbeiten werden in den kommenden zwei Jahren von einem Fachbüro aus Erlangen durchgeführt. Rund 50.000 Euro stellt der Freistaat Bayern hierfür zur Verfügung. Die Ergebnisse der Kartierung werden Ende 2027 über den UmweltAtlas Bayern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Landwirte können über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm eine Vergütung für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege einer in der Biotopkartierung erfassten Fläche erhalten.
Für Behörden und Naturschutzverbände ist die Biotopkartierung die wesentliche Wissensgrundlage. "Die Aktualisierung der Daten ist für unsere tägliche Arbeit und für den Erhalt unserer vielfältigen und schützenswerten Natur im Landkreis von unschätzbarem Wert" so bekräftigt Joachim Federschmidt von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes die Bedeutung der Biotopkartierung.
Die Naturschutzbehörde am Landratsamt Ansbach und das LfU stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Für alle Interessierten liegt im Landratsamt in Ansbach auch die Broschüre des LfU „Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren" zur Information aus. Diese kann auf unserer Website auch kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden:
Broschüre Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren
Weitere Informationen
Gemäß Art. 46 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist das LfU für die landesweite Durchführung der Biotopkartierung zuständig. Die Biotopkartierung erfasst und beschreibt nach einem bayernweit einheitlichen Schema wertvolle Lebensräume, wie die nach § 30 und § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder Art. 16 und 23 BayNatSchG gesetzlich geschützten Biotoptypen oder die Natura 2000-Lebensraumtypen. Sie liefert eine Bestandsaufnahme der wertvollen Flächen und der Pflanzenarten, die dort leben. Wiederholungskartierungen bringen die Daten auf den neuesten Stand. Das LfU koordiniert die Arbeiten bayernweit und stellt die Ergebnisse den Gemeinden und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Biotope werden im Gelände erhoben und im Maßstab 1:5.000 in Luftbild-Karten eingezeichnet. Dabei erfassen und beschreiben speziell ausgebildete Kartiererinnen und Kartierer die für den Naturschutz wichtigen Flächen und die dort wachsenden Pflanzen. Seit 2006 werden zusätzlich die Lebensraumtypen des europäischen Biotopverbundsystems Natura 2000 erfasst. Knapp vier Prozent der Landesfläche Bayerns außerhalb der Alpen sind seit Beginn der Biotopkartierung als ökologisch wertvolle Lebensräume erfasst und beschrieben worden.
www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/
Zum Original-Beitrag: Erfassung von artenreichem Grünland und erhaltenswerten Streuobstbiotopen
22.05.2025 Pressemitteilung - Bayerisches Landesamt für Umwelt
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