25.04.2024 Pressemitteilung - Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Der Hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung hat im Rahmen des Sofort-Programms „11+1 für Hessen“ drei Handlungsfelder für mehr Schutz der Nutztierhaltung vor Wolfsübergriffen vorgestellt. „Wir haben das Problem erkannt und tun mit Nachdruck alles, was uns als Land möglich ist“, sagte Jung beim Besuch einer Schäferei in der Rhön. Neben der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht werden die Förderung sowie die Entschädigung für Tierhalter verbessert und das Wolfszentrum in die Zuständigkeit von Hessen-Forst übertragen. Ganz aktuell hat das Land den Weidetierhaltern zudem Unterstützung bei der Impfung gegen die sich rasch ausbreitende Blauzungenkrankheit zugesagt.
Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht sind die rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene für eine künftige aktive Bestandsregulierung ausgeschöpft. Eine solche wäre aufgrund der wachsenden Population aber dringend erforderlich. „Nachdem auch die EU-Kommission angeregt hat, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern, müssen nun auf europäischer Ebene endlich Taten folgen“, fordert Ingmar Jung mit Blick auf ansteigende Bestände. „Die politische Situation ist in Europa überall vergleichbar: Die von Wolfsrissen betroffenen Weidetierhalter fordern, den Schutz für den Wolf zu reduzieren und Hilfe für ihre Tiere.
In den Regierungen setzt sich die Meinung durch, dass der geltende Schutzstatus nicht mehr angemessen ist.“ Ziel ist es, den Status von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Diese Entscheidung auf EU-Ebene würde lokalen Behörden mehr Flexibilität beim Umgang mit kritischen Wolfspopulationen ermöglichen. Sobald europäisches Naturschutzrecht es zulässt, dürften sogenannte Problemwölfe dank der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in Hessen einfacher entnommen werden. „Ein aktives Bestandsmanagement, dem ein Wolfsmonitoring zugrunde liegt, ist unser Ziel. Hierfür werden die hessischen Jägerinnen und Jäger einen wertvollen Beitrag leisten“, sagte Jung. Mit der Aufnahme ins Jagdrecht sendet das Land an alle Betroffenen auch das Signal, die Sorgen und Ängste der Weidetierhalter und der Bevölkerung im ländlichen Raum ernst zu nehmen.
„Aufgrund der Ausbreitung der Wolfspopulation in Hessen werden auch die Förderkonditionen für die Anschaffung und Unterhaltung von wolfsabwehrenden Zäunen sowie von Herdenschutzhunden verbessert“, betonte Minister Jung. Die Kernpunkte sind die Erhöhung der Förder- und Entschädigungssätze, die Erweiterung der Fördermöglichkeiten bei den laufenden Betriebsausgaben sowie eine Vereinfachung der Dokumentations- und Nachweispflichten als Beitrag zur Entbürokratisierung. Darüber hinaus soll der Nachweis von Wolfsübergriffen künftig im Regelfall auf der Grundlage einer einfachen Schadensdokumentation erfolgen. Die bisher obligatorische Genprobe soll nur noch in Ausnahmefällen herangezogen werden. Damit kommt es faktisch zu einer Beweislastumkehr.
Zusätzlich zu dieser Förderung über die Weidetierschutz-Richtlinie gibt es in Hessen bereits seit 2018, als einzigem Bundesland, eine flächendeckende Förderung des Grundschutzes. Diese wird finanziell abgesichert und auch in den nächsten Jahren planungssicher fortgesetzt. Allein auf diesem Weg werden jährlich rund 500 Schaf- und Ziegenhaltungsbetriebe mit über 600.000 Euro unterstützt. Darüber hinaus erhalten Schafhaltungsbetriebe, die sich um die Erhaltung seltener Rassen wie das Rhönschaf kümmern, eine weitere direkte Förderung über das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM). „Wir werden jetzt im nächsten Schritt in den Dialog mit den Tierhaltungsverbänden treten und die Verbesserung der Förderrichtlinien im Detail besprechen“, sagte Jung. Es besteht dabei die Möglichkeit, weitere Anpassungsvorschläge aus der Tierhaltungspraxis aufzugreifen. Danach wird die Förderrichtlinie zeitnah in Kraft gesetzt. „Parallel dazu wird ein digitales Antragssystem erstellt, das zur Vereinfachung und Beschleunigung der Förderverfahren beiträgt“, erklärte der Minister.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen werden an den Landesbetrieb Hessen-Forst übertragen. Bislang war das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zuständig. Bereits jetzt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hessen-Forst in der Schadensbegutachtung bei Rissvorfällen tätig und in die Wolfsberatung vor Ort eingebunden. Durch die Übertragung an Hessen-Forst sollen die Zuständigkeiten organisatorisch gebündelt und damit die Schadensabwicklung, das Management und das Monitoring noch weiter verbessert und professionalisiert werden.
Aktuell breitet sich in Deutschland die Blauzungenkrankheit rasant von Nordwesten aus. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, es besteht eine akute Gefahr für die Schaf- und Ziegenhaltung in Hessen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Derzeit gibt es noch kein zugelassenes und praktikables bzw. hinreichend wirksames Vakzin, dies dürfte nach Expertenansicht aber zeitnah zur Verfügung stehen. „Wir haben die Problem- und Gefahrenlage erkannt. Sobald der Impfstoff verfügbar ist, unterstützen wir die Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter bei der Impfung mit einem Zuschuss von insgesamt einer Million Euro“, sagte Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.
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