Offener Brief an alle Jägerinnen und Jäger

31.12.2023 Pressemitteilung - Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Jagdschulatlas Magazin - Offener Brief an alle Jägerinnen und Jäger
(Foto: Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.)

Liebe Jägerinnen und Jäger,
zum Jahreswechsel hat sich unser Landwirtschaftsminister an uns gewandt und zu den Interviews und Demonstrationsaufrufen der vergangenen Tage Stellung genommen. Leider ist sein offener Brief eine mittlerweile polittypische Mischung aus Allgemeinplätzen und Verzerrungen. Zu unserer sachlichen Kritik an der Novelle des Landesjagdgesetzes liefert er kaum substantiierte Ansätze. Wir wollen das nicht im Raum stehen lassen.

Im Einzelnen:
1. Der Minister behauptet, die Selbstverantwortung der Jägerschaft werde durch das Gesetz nicht beeinträchtigt. Das ist eindeutig falsch, denn die Kompetenz der Hegegemeinschaften zur Abschussplanung wird durch Einführung des Mindestabschusses abgeschafft. Wenn jeder schießen kann, was er will, dann braucht man keine Planung mehr. Wozu dann noch Hegegemeinschaften?

2. Falsch ist auch, wenn Herr Backhaus meint, die Wildbestände seien seit Jahren angestiegen. 2019/20 lag beispielsweise die Damwildstrecke bei 14.614 Stück, bis zum vergangenen Jagdjahr 2022/2023 ging sie auf 11.688 Stück zurück. Beim Rotwild lag der Streckeneinbruch im vergangenen Jagdjahr bei 13% auf 7.252, der niedrigsten Strecke seit zehn Jahren (Streckenzahlen bei www.proplanta.de und www.jagdver- band.de).

Was sollen wir von einem Minister halten, der ganz offensichtlich seine eigenen Wildstatistiken nicht kennt?

3. Herr Backhaus behauptet außerdem, dass der Gesetzentwurf keinen grenzenlosen Abschuss ermögliche. Hegeverpflichtung und Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Wildbewirtschaftungsrichtlinie hätten weiterhin Bestand und die Hegegemeinschaften eine hohe Verantwortung.

Richtig ist: Der Gesetzentwurf sieht eine gesetzlich erlaubte grenzenlose Abschlussmöglichkeit in den entsprechenden Altersklassen (insbesondere auch bei Alttieren) vor. Die Hegeverpflichtung soll überdies für die staatlichen Forstreviere explizit abgeschafft werden (§ 21 Abs. 12 n.F). Die Wildbewirtschaftungsrichtlinie ist nur eine Verwaltungsvorschrift, die den einzelnen Revierinhaber nicht bindet und von der Ministerialbürokratie jederzeit geändert werden kann. Sie ist daher auch kein ausreichendes Instrument im Sinne der Berner Artenschutzkonvention. Durch den Mindestabschuss werden die Hegegemeinschaften faktisch jeder sinnhaften Aufgabenerfüllung beraubt, dies ist - ebenso wie die Möglichkeit der Bildung eigenständiger Planungsgruppen - eine ideologisch geprägte absichtliche Zielrichtung des Entwurfsverfassers.

4. In dem Schreiben wird weiter behauptet, dass es sich bei dem im Gesetz vorgesehenen Mindestabschuss- plan um eine „Option des Jagdausübungsberechtigten“ handele und „nicht um eine Verpflichtung“.

Richtig ist: Der Gesetzentwurf stellt erstmalig klar, dass die Nichteinhaltung des Mindestabschussplans mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen sanktioniert werden soll. Dies bedeutet nach dem Verwaltungs- vollstreckungsrecht, dass Jagdausübungsberechtigte, die den von Till Backhaus vorgesehenen Mindestabschussplan nicht erfüllen, mit
• Zwangsgeld,
• Ersatzvornahme oder sogar
• Zwangshaft
belegt werden können.

Glauben eigentlich unsere Politiker, dass wir so dumm sind und die Härten hinter ihren Sonntagsreden nicht erkennen?

5. Die im Schreiben beschworene Eigenverantwortung der Revierinhaber braucht gegenüber den meisten Jägern unseres Landes nicht betont zu werden. Wir nehmen sie täglich wahr.

Entscheidend ist, dass der Gesetzentwurf Wildfeinden ohne jede praktische Notwendigkeit und entgegen internationalem Artenschutzrecht die Möglichkeit einräumt, ohne jede Sanktionsmöglichkeit durch die Jagdbehörde oder Hegegemeinschaft so viel zu schießen, wie sie möchten. Das ist nicht Aufgabe eines Jagdgesetzes. Schon aufgrund der Vorgaben der Berner Konvention ist der Staat verpflichtet, bei Rot- und Damwild, Regulierungskriterien zu schaffen.

Minister Backhaus sei an seine Fernsehansprache im Norddeutschen Rundfunk anlässlich der Landes-Hubertusmesse 2023 erinnert, wo er sich die Botschaft des heiligen Hubertus zu eigen gemacht hat, dass „eine Übernutzung“ von Wildbeständen nicht opportun sei. Wir müssen uns fragen, ob das auch wieder eine Sonntagsrede war. Mit der Mindestabschuss-Regelung hat Herr Backhaus nämlich zu Gunsten einzelner radikaler Wildfeinde bewusst eine Regelung geschaffen, mit der diese Übernutzung in rechtswidriger und verwerflicher Weise möglich wird. Sein Vergleich mit Schwarz- und Raubwild hinkt, da es sich nicht um Arten nach der Berner Konvention handelt.

6. Hinsichtlich der Nutzung von Drohnen bei der Jagdausübung weisen wir darauf hin, dass der Landesjagdverband einen Formulierungsvorschlag beigesteuert hat, der im Sinne des von Herrn Backhaus persönlich und ausdrücklich angestrebten absoluten Nutzungsverbots außerhalb der Jungwildrettung umfangreich genüge getan hätte. Die Ministerialbürokratie hat indes wiederum diesen Formulierungsvorschlag so abgeschwächt, dass er theoretisch Schlupflöcher ermöglicht. Da das so genannte Verbändebündnis aus ÖJV, NABU, Waldbesitzerverband etc. vehement den Einsatz von Drohnen fordert, muss dieses unnötig eingebaute Schlupfloch wiederum als Zugeständnis an diese Kreise bewertet werden.

7. Soweit das Schreiben offensichtlich andeuten will, dass das Wildwirkungsmonitoring dazu diene, Inhaber von Eigenjagdbezirken, in denen überhöhte Wildbestände existierten, zu maßregeln, verfehlt das Gesetz insoweit jegliche Wirkung. Dies ist Herrn Backhaus auch mehrfach verdeutlicht worden. Die oberste Jagdbehörde in seinem Hause verweist selbst darauf, dass das Wildwirkungsmonitoring zu großflächig angelegt sei, um irgendeine revierbezogene Ableitung zu treffen. Der Verweis auf Unfälle mit Sach- und Personenschäden wegen vermeintlich überhöhter Wildbestände zeigt wiederum, dass dem Minister auch bei diesem Schreiben aus dem Dunstkreis des ökologischen Jagdverbandes die Hand geführt wird, da es sich – wie eine einfache Google Recherche zeigt – um eines der langjährigen Mantras dieses Vereins handelt.

8. Die Ausführungen des Ministers zum Status des Landesjagdverbandes als Landesjägerschaft gehen vollkommen an der Sache vorbei. Meine Ausführungen im Podcast/Video beziehen sich auf die Abschaffung der Einvernehmensregelung für die Landesjägerschaft (derzeit repräsentiert durch den Landesjagdverband). Der Landesjägerschaft war bislang im Gesetz ein Einvernehmen bei der Vergabe von Jagdabgabemitteln eingeräumt, was im Lichte der zwingend zu beachtenden Gruppennützigkeit auch sinnvoll ist. Dieses wurde nun ohne jede sachliche Notwendigkeit gestrichen.

Im Zusammenhang damit ist erstaunlich, dass just vor Weihnachten das Ministerium im exakten zeitlichen Zusammenhang mit meinen Ausführungen nun 18.000 Euro Jagdabgabe für die Jägerbildung mit fadenscheiniger Begründung zurückfordert. Bemerkenswert ist überdies im Zusammenhang mit dem vom Minister erwähnten § 40 LJagdG (Anerkennungsfähigkeit einer Vereinigung als Landesjägerschaft), dass ebenfalls im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit meiner Kritik an der Streichung der Einvernehmensregelung ein Aufforderungsschreiben des Herrn Tielking (Leiter der obersten Jagdbehörde) an den Landesjagdverband erging, dass dieser nachweisen solle, dass er noch Landesjägerschaft sein könne. Das Misstrauen des Herrn Tielking gegenüber dem Landesjagdverband ist offensichtlich so groß, dass er in diesem Schreiben zugleich eine Vorort-Prüfung der Angaben durch seine Person in der Geschäftsstelle androht. Ein bemerkenswerter Vorgang, den der Landesjagdverband nun anwaltlich durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin aus Hamburg prüfen lässt.

9. Soweit der Minister darauf hinweist, dass er die Gesetze aus seinem Haus auch lese, muss der Landesjagdverband drauf hinweisen, dass er gegenüber dem vormaligen Präsidenten Thomas Nießen auf der MeLa 2023 eingeräumt hat, dass die Halbierung der Mindestpachtdauer aus dem ursprünglichen Referentenentwurf von zwölf auf sechs Jahre, die sich im Zeitraum 14. August 2023 bis 18. August 2023 ereignet haben muss, auf einer mit ihm nicht abgestimmten Handhabe des Herrn Tielking basierte. Ihm sei, so Backhaus gegenüber Nießen, die Halbierung der Pachtzeit nicht bewusst gewesen, als ihm der Entwurf zur Unterschrift vorgelegt worden sei. Insofern bleibt der Vorwurf aufrechterhalten, dass der Minister nicht alle Inhalte seines Gesetzes kennt oder ihm ihre rechtliche Bewertung oder Konsequenzen nicht in Gänze bewusst sind.

10. Eindeutig wahrheitswidrig ist die folgende Behauptung des Ministers: „Der Landesjagdverband hat in der Jagdbeiratssitzung am 31. Juli 2023 diesem Gesetz zugestimmt.“

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bei dieser Jagdbeiratssitzung eine Abstimmung (worüber auch immer) nicht vorgesehen war. Deswegen hat im Nachgang der Vertreter des Landesbauernverbandes auch scharf gegen diese Abweichung von der geplanten Tagesordnung protestiert und eine Wiederholung der Jagdbeiratssitzung gefordert. Eine Abstimmung über „das Gesetz“ hat nicht stattgefunden. Lediglich einzelne Punkte hat – ausweislich des mir vorliegenden Protokolls und der Mitteilung von Thomas Nießen - namentlich erneut der Leiter der obersten Jagdbehörde Tielking zur Abstimmung gestellt, ohne dass dies von der Tagesordnung gedeckt war.

Es ist richtig, dass der vormalige Präsident des Landesjagdverbandes Thomas Nießen aufgrund einer rechtlichen Fehleinschätzung dem Mindestabschuss zugestimmt hat. Dieser Fehler kann uns aber nicht binden, schon wegen des Verstoßes gegen die Tagesordnung. Was das Votum von Thomas Nießen angeht, so gilt für uns der Satz von Bert Brecht: „Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“

11. Wenn der Minister erklärt, dass er seine Entscheidungen wissensbasiert und faktenorientiert treffe, stellt sich uns die Frage, warum er dem Experten seiner eigenen Fraktion im Gesetzgebungsverfahren, dem renommierten Wildtierbiologen Prof. Dr. Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur aus Wien, nicht folgt. Hackländer hat deutliche Kritik an dem Jagdgesetzentwurf geäußert und insbesondere den unbeschränkten Mindestabschuss als wildbiologische Fehlleistung kritisiert und einen 20-prozentigen Deckel vorgeschlagen.

Dass der Minister selbst ein Befürworter dieses Deckels ist, hat er am 25. Oktober 2023 verdeutlicht, als er unseren Vizepräsidenten Henning Wetzel um Mithilfe bei der Formulierung für eine solche kompromissfähige Deckelungslösung bat. Ein entsprechende Formulierungsidee liegt mittlerweile dem Agrarausschuss des Landtages vor. Aus dem Landtag ist auch bekannt, dass sich zwischenzeitlich ein hochkarätiger süddeutscher Rechtsexperte, der sich fachlich mit dem Thema der Berner Konvention beschäftigt, an den Minister gewandt hatte, um rechtliche Bedenken gegen die Mindestabschussregelung geltend zu machen. Auch solchen „Input“ ignoriert der Minister offensichtlich aufgrund einer vorgefassten Meinung aus seinem Haus. Eine wissensbasierte Vorgehensweise sieht anders aus.

Liebe Jägerinnen und Jäger,
nach dem offenen Brief von Herrn Dr. Backhaus sollte auch der letzte Harmoniefreund in unseren Reihen erkannt haben, dass hier mit harten Bandagen gekämpft wird. Unter dem Mäntelchen staatstragender Ermahnung wird verzerrt und diskreditiert. Das sollte für uns Ansporn sein, zusammenzuhalten und unbeirrt als Freunde einer nachhaltigen, weidgerechten Jagd aufzutreten.

Wir sehen uns am 10. Januar auf der Demonstration!

Mit einem herzlichen Weidmannsheil,
Ihr Florian Asche

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31.12.2023 Pressemitteilung - Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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