06.10.2023 Pressemitteilung - Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Das Präsidium möchte mit diesem Schreiben alle Mitglieder zum aktuellen Sachstand in Bezug auf die Novellierung des LJagdG informieren und die Möglichkeit nutzen, einen thematischen "Roten Faden" für den konstruktiven Austausch mit den Abgeordneten des Landtages zu empfehlen.
Liebe Jägerinnen und Jäger,
geschätzte Mitglieder des Landesjagdverbandes,
geschätzte Vorsitzende der regionalen Jagdverbände,
im Vorfeld der Landeswild- und Fischtage in Ludwigslust fand ein parlamentarischer Abend im Ludwigsluster Schloss statt. Angehörige aller Parteien des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (M- V), die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Rahm-Präger, Herr Dr. Till Backhaus als zuständiger Fachminister und weitere Vertreter von Verbänden aus dem ländlichen Raum waren anwesend.
Den Landesjagdverband (LJV M-V e.V.) repräsentierten alle Angehörigen des Präsidiums, unsere Geschäftsführerin Frau Anja Blank und Frau Julia Blau.
Unmissverständlich wurde durch den Präsidenten des LJV M-V e.V. gegenüber allen Gästen dargestellt, dass der bekannte Entwurf des Landesjagdgesetzes (LJagdG) fachliche und juristische Risiken sowie Defizite beinhaltet. Auch Vizepräsident Dr. Henning Wetzel verdeutlichte dies mit Nachdruck in seinem Redebeitrag, der eine juristische Bewertung des bislang Bekannten beinhaltete.
Mit Nachdruck wurde auf jene Inhalte eingegangen, die fatale Auswirkungen für unseren heimischen Wildbestand, sowie die Artenvielfalt in unserem Bundesland haben könnten. Im Lichte der teils energisch geführten Diskussionen hat sich das Präsidium geschlossen gegen Positionierungen ausgesprochen, die sich auf stark vereinfachte Ansichten, wie: „Kugeln sind günstiger als Zäune“ reduzieren lassen. Der LJV M-V e.V. steht zur gelebten Verantwortung der Jägerinnen und Jäger in M- V, einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Ziel der Schaffung von klimastabilen Wäldern zu leisten. Wir distanzieren uns jedoch vehement von einer undifferenzierten Herangehensweise, die unsere heimischen Schalenwildarten zu „Klima-Schädlingen“ erklären. Schwerpunkte in der Diskussionsführung waren die nachfolgenden Themen, die bereits von unseren Mitgliedern im Kontext des durch den LJV M-V e.V. initiierten, ergebnisoffenen, landesweiten und demokratischen Beteiligungsverfahrens der Landesjägerschaft an der Novellierung des LJagdG benannt wurden:
1. Mindestabschuss
Damit die Zielsetzung des Gesetzes, einen ausgewogenen, gesunden Wildbestand zu erhalten, sich auch in den Regelungen gleichwertig wiederfindet, bedarf es unbedingt einer Deckelung des Mindestabschusses. Der Verweis auf die Wildbewirtschaftungsrichtlinie reicht nicht aus, weil es sich hier um eine reine Verhältnismäßigkeitsbetrachtung der verschiedenen Altersklassen handelt. Eine eindeutige Größenbenennung würde für die gebotene Klarheit des Gesetzes sorgen.
2. Hegegemeinschaften
Der ländliche Raum darf in seiner Bedeutung nicht geschwächt werden. Die Hegegemeinschaften als Organ zur Umsetzung der verantwortungsvollen Wildbewirtschaftung und somit als Gestaltungselement einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Jagd in M-V sind zu stärken. Deshalb sollten sich alle Abschusspläne - einschließlich des im Gesetz vorgesehenen Mindestabschusses - aus dem Gesamtabschussplan der Hegegemeinschaften ergeben und sich innerhalb seiner Grenzen bewegen.
Die Berücksichtigung der Ergebnisse eines etablierten Wildwirkungsmonitorings als Element für die Abschussplanung der Hegegemeinschaften wird nicht grundsätzlich abgelehnt. Das „Wildwirkungsmonitoring“ muss aber die dafür notwendige Qualität, Methodik und Reife besitzen. Das ist derzeitig nicht gegeben und wird auch zum beabsichtigten Inkrafttreten des Gesetzes - 01.04.2024 - nicht der Fall sein. Ebenso gilt es kritisch zu reflektieren, dass dieses Instrument seine Anwendung lediglich auf ca. 24% der Landesfläche (Wald) - diese statistische Größe beinhaltet auch Waldflächen, die sich in den Großschutzgebieten befinden und jene die in den kommenden Jahren auf Grund gesetzlicher Regelungen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden müssen - finden wird. Die Hegegemeinschaften haben jedoch den Wildbestand ganzräumig zu betrachten.
Der LJV M-V e.V. empfiehlt zur Stärkung ihrer Bedeutung, die Hegegemeinschaften in Körperschaften des öffentlichen Rechtes umzuwandeln.
3. Mindestpachtdauer
Eine bodenständige Jagd ist zu erhalten! Damit dieser Zustand nicht gefährdet wird, bedarf es langfristiger Partnerschaften, die sich zumeist nur durch entsprechende Pachtverhältnisse realisieren lassen. Hier sollte zumindest die vom Bundesgesetzgeber und mit höchstrichterlicher Rechtsprechung unterlegte Mindestpachtdauer Eingang in das Gesetz finden, wünschenswert wären generell 12 Jahre.
4. Rolle des LJV M-V e.V. als Vertreter der Landesjägerschaft
Der LJV M-V e.V. ist die nach dem Gesetz anerkannte Landesjägerschaft. Für uns ergibt sich daraus eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der Ziele des Gesetzes. Die Mitglieder des Verbandes und der Verband stellten sich dieser in der Vergangenheit erfolgreich, wie nicht zuletzt die mit Unterstützung der Landesjägerschaft gelungene Bewältigung der ASP nachdrücklich bewiesen hat. Damit eine wirksame Gestaltung und Einflussnahme auch zukünftig gewährleistet sind, wäre zu wünschen, dass die bestehende Regelung zur Stellung der Landesjägerschaft im Landesjagdbeirat – Einvernehmensregelung für die Landesjägerschaft – statt des jetzt beabsichtigten einfachen Stimmrechtes beibehalten wird.
5. Wolf
Angesichts der Bestandsentwicklung und den damit verbundenen Folgen für den ländlichen Raum hält der LJV M-V e.V. die Aufnahme in das Jagdrecht mittels Gesetzes weiter für zweckdienlich. Es gilt die rechtliche Grundlage für das flächendeckende Management des Wolfes mit bestandsreduzierenden Maßnahmen, wie der Bejagung, schon jetzt vorbereitend zu schaffen. Deutschland weist weltweit eine der höchsten Wolfsdichten auf und das in einem dicht besiedelten Industrieland mitten in Zentraleuropa. Die großen unberührten Räume sind in unserer Kulturlandschaft einfach nicht vorhanden. Daher werden die wirtschaftlich-sozialen Akzeptanzgrenzen durch eine ungebremst ansteigende Wolfspopulation in Bälde erreicht sein, was letztendlich auch nicht im Interesse des Artenschutzes sein kann. Wir gehen weiter davon aus, dass die gegenwärtige Population mittlerweile einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat. Diese Einschätzung stützt sich zum einen auf den selbstreproduzierenden, steigenden Bestand und zum anderen auf den zu verzeichnenden genetischen Austausch mit benachbarten Populationen, wie wissenschaftliche Untersuchungen zeigen. Deshalb kann die Frage, ob es sich um eine eigenständige Population (mitteleuropäisch) handelt oder diese doch eher zur nordosteuropäischen-baltischen Population gehört, hinsichtlich des günstigen Erhaltungszustands keine entscheidende Rolle mehr spielen. Die beabsichtigte Verordnungsermächtigung, welche dann erst im Nachgang zu europarechtlichen Änderungen erfolgen soll, wird als zusätzlich verzögernder bürokratischer Aufwand und juristisch fragwürdig bewertet.
6. Totschlagfallen
Der LJV M-V e.V. spricht sich für den landesweiten Einsatz von Totschlagfallen, welche im Land von der Jägerschaft ordnungsgemäß und tierschutzgerecht betrieben werden, in aller Klarheit aus. Eine Beschränkung auf NATURA 2000 Gebiete wird als nicht zielführend angesehen und ist weder naturschutzfachlich noch jagdpraktisch zu begründen. Die Einschränkung stellt in ihrer Auswirkung eine Bedrohung für den Artenreichtum - damit der Biodiversität - unseres Bundeslandes vor dem Hintergrund der Populationsentwicklung des Raubwildes dar.
Wir haben uns – im Namen von ca. 10.000 Mitgliedern – dazu bekannt, dass die Jagd und der Landesjagdverband tief im ländlichen Raum unseres Bundeslandes verwurzelt sind. In dieser Funktion sehen wir uns als Partner für die landeskulturelle Entwicklung und mit unserer fachlichen Expertise als Berater der politischen Entscheidungsträger bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Wir möchten die Bitte an alle Mitglieder richten, diesen Prozess durch sachlich fundierte Gespräche mit den jeweiligen regionalen Landtagsabgeordneten zu unterstützen. Es kommt jetzt darauf an, dass wir mit unserer Expertise, mit unserem Anspruch als Natur- und Artenschützer die Abgeordneten - ohne ideologische Phrasen und engstirnige Sichtweisen – davon überzeugen, dass es in den dargestellten Themenfeldern deutlichen Nachbesserungsbedarf gibt.
Als „kleiner Hoffnungsschimmer“ lässt sich festhalten, dass Herr Minister Backhaus nicht nur betont hat, dass er den Landesjagdverband schätzt und mit uns auf Augenhöhe im konstruktiven Dialog bleiben wird, sondern erste Signale zu vernehmen waren, unsere Änderungswünsche in den bekannten Gesetzesentwurf zu berücksichtigen.
Wie versprochen, wir halten an unserem Kurs fest und werden nichts unversucht lassen, für die bodenständige und ökologisch ausgewogene Jagd in M-V zu kämpfen.
Thomas Nießen
Präsident des Landesjagdverbandes
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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