Wahlprüfstein zur Bundestagswahl 2025

09.02.2025 Pressemitteilung - Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Wahlprüfstein zur Bundestagswahl 2025 - Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
(Foto: Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.)

Am 23.02.2025 wird Deutschland wählen. Auch wir Jäger aus M-V machen uns auf den Weg zu den Wahllokalen und geben unsere Stimme ab, für eine weidgerechte Jagd und die Wildtiere in Deutschland. Der Landesjagdverband wollte wissen, wie sich die Vertreter der Parteien unseres Landes im Bund - unsere MdB - für eine weidgerechte Jagd und die Wildtiere hier in M-V einsetzen. Diese sollen das Fundament einer verantwortungsvollen Wahl der Jäger unseres Landes bilden.

Direkte Antworten auf den vom Landesjagdverband M-V versendeten Wahlprüfstein erhielten wir von der CDU und der FDP. Alle anderen Parteien beziehen sich auf den Wahlprüfstein des Deutschen Jagdverbandes, denn "angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretär*innen und Bundesgeschäftsführenden der Parteien darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten Verbänden und Organisationen zu beantworten." - hierzu zählt unser Bundesverband, der DJV.

Wahlprüfstein für die Bundestagswahl 2025 vom Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

1. Waffenrecht
Am 31.10.2024 wurde im Rahmen des sog. „Sicherheitspaktes“ die jüngste Novelle des Waffengesetzes verabschiedet. Legalwaffenbesitzer stehen mit diesem unter Generalverdacht. In Anbetracht der daraus folgenden zunehmenden Dysfunktionalität muss es nach Ansicht des Landesjagdverbandes M-V überarbeitet und damit anwenderfreundlicher, verständlicher und weniger bürokratisch werden.
Wie steht Ihre Partei zu einer grundlegenden Überarbeitung des Waffengesetzes?

CDU: Das Waffenrecht muss aus unserer Sicht grundlegend überarbeitet werden. Es ist übermäßig kompliziert und bürokratisch. Die zuletzt erfolgten Verschärfungen lehnen wir ab. Sie haben keinen nachweisbaren Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit geleistet, sondern zusätzliche Belastungen geschaffen. Unser Ziel ist ein transparentes und verhältnismäßiges Waffenrecht, das legale Waffenbesitzer entlastet und gleichzeitig effektive Maßnahmen gegen illegalen Waffenhandel stärkt. Extremisten und Straftäter dürfen nicht in den Besitz von Waffen kommen. Ein modernes Waffengesetz muss anwenderfreundlicher und verständlicher werden. Jäger und Sportschützen dürfen nicht länger durch unnötige Regelungen belastet und drangsaliert werden. Die Anwendungsbereiche des § 5 WaffG müssen praxisgerecht überarbeitet werden. Im Kampf gegen illegale Waffen braucht es eine stärkere Vernetzung der Behörden sowie eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Polizei.

FDP: Die bestehenden Regelungen des Waffenrechts sind weder transparent noch praxisgerecht und stellen
eine unverhältnismäßige Belastung für rechtstreue Legalwaffenbesitzer, wie Jäger und Sportschützen, dar. Daher befürworten wir eine umfassende Überarbeitung des Waffenrechts. Ziel muss es sein, klare und nachvollziehbare Regelungen zu schaffen, die den berechtigten Interessen der Waffenbesitzer gerecht werden und gleichzeitig die Sicherheit in unserer Gesellschaft gewährleisten. Eine Reform ist notwendig, um die Bürokratie abzubauen und die unnötigen Hürden für die verantwortungsbewussten Nutzer von Schusswaffen zu reduzieren. Sportschützen und Jäger dürfen nicht unnötig belastet werden. Stattdessen sollte der Fokus auf Gefährdern und Extremisten durch eine verbesserte Kommunikation der Behörden und der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels liegen. Deutschland hat eine der sichersten Waffenbesitzer-Communities in Europa.

2. Wolfsmanagement
„Die Zahlen der Wölfe in M-V stimmen nicht. Wir vermuten weitaus mehr Wölfe hier im Land.“ – So die Aussage von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes M-V, wurde der Wolf in das hiesige Jagdrecht aufgenommen. Sein Schutzstatus wurde kürzlich durch die Berner Konvention herabgesetzt und ermöglicht in absehbarer Zeit eine Bejagung. Wie steht Ihre Partei zu einem aktiven Wolfsmanagement bei uns im Land und welche Maßnahmen beabsichtigt Ihre Partei bis zur Änderung der FFH-RL zu ergreifen, um ein effektives Interims-Management des Wolfes zu ermöglichen?

CDU: Unser Ziel ist es, den Wolfsbestand zu reduzieren und durch Regulierung ein aktives Bestandsmanagement zu etablieren. Wölfe müssen – regional unterschiedlich – bejagt werden können, um die Lebensqualität der Menschen im ländlichen Raum und den Schutz der Weidetiere zu gewährleisten. Dafür passen wir den Schutzstatus des Wolfs an und nehmen ihn in das Bundesjagdgesetz auf. Zudem wollen wir die schon jetzt bestehenden rechtlichen Spielräume der FFH-Richtlinie für eine Reduzierung des Wolfsbestandes nutzen (Art. 16 Abs. 1 lit. e FFH-Richtlinie). Nachdem sich CDU und CSU auf europäischer Ebene in einem ersten Schritt für die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Artenschutzkonvention eingesetzt haben, muss nun auch schnellstmöglich der Anhangwechsel in der FFH-Richtlinie der EU vollzogen und darauf aufbauend auch das deutsche Recht angepasst werden, um den Wolfsbestand zu reduzieren.

FDP: Die FDP unterstützt ein aktives und pragmatisches Wolfsmanagement in Mecklenburg-Vorpommern.
Dazu hat die FDP Fraktion im Landtag MV schon mehrere Anträge gestellt. Wir begrüßen die Entscheidung, den Wolf in das Jagdrecht zu integrieren und setzen uns für eine sinnvolle, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Handhabung des Themas ein. Es ist wichtig, den Wildbestand und die Lebensräume im Einklang mit den Bedürfnissen der Menschen und der Natur zu regulieren.
Die Berner Konvention hat den Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt, und das bietet die Möglichkeit einer gezielten Bejagung, wenn die Wolfszahlen in einem Bereich sind, der zu Problemen für die Landwirtschaft, die Tierhaltung und die öffentliche Sicherheit führt. Daher wird die FDP auch in Mecklenburg-Vorpommern auf die Notwendigkeit hinwirken, die Bejagung unter Berücksichtigung von Artenschutz und dem Schutz der Bevölkerung zu ermöglichen.

Bis zur Änderung der FFH-Richtlinie fordert die FDP, dass ein effektives Interimsmanagement
etabliert wird. Dazu gehören unter anderem:

3. Ausbau von Wind- und Solarenergie
In dieser Legislaturperiode soll das Klimaschutzgesetz verabschiedet und das LEP fortgeschrieben werden. Aktuell zeigt sich, dass Solar- und Windenergie wegen der fehlenden Grundlastfähigkeit unsere Industrie bedrohen. Der ungezügelte Ausbau von Wind- und Solarenergie hält gleichwohl an und ist überall in M-V ein Thema. Dabei wird weder Rücksicht auf die Biotopvernetzung genommen noch auf die Erhaltung von Wanderkorridoren – zum Beispiel des Rotwildes. Die Verinselung einzelner Populationen, erste Zeichen von Inzuchtdepressionen, sind die Folge.
Wie steht Ihre Partei zum exzessiven Ausbau erneuerbarer Energien im Land M-V?

CDU: Die CDU Mecklenburg-Vorpommerns hat sich seit vielen Jahren für einen moderaten Ausbau der erneuerbaren Energien ausgesprochen. Der Ausbau kann nur unter Berücksichtigung vorhandener Netz- und Speicherkapazitäten erfolgen. Das seitens der Ampelkoalition vorgeschriebene Flächenziel von 2 % der Landesfläche lehnen wir ab. Ebenso sprechen wir uns dagegen aus, dass erneuerbare Energien im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber anderen Belangen wie dem Umwelt- und Artenschutz oder gegenüber der Ernährungssicherheit überhöht werden. Wir übersehen zudem nicht, dass gerade im Rahmen von Eingriffsausgleichsmaßnahmen beim Ausbau der erneuerbaren Energien auch Schritte zur Biotopvernetzung ergriffen werden. Die Zerschneidung von Lebensräumen und damit die Verinselung einzelner Populationen erfolgt maßgeblich durch Straßenbauprojekte (A20, A14, B96n) und ist ein Phänomen, das gerade im Bereich der Rotwildpopulation seit vielen Jahren zu verzeichnen ist. Durch die Errichtung von Wildbrücken und Wildlenkungsmaßnahmen soll einer Verarmung des genetischen Pools entgegengewirkt werden.

FDP: Der Ausbau von Wind- und Solarparks ohne ausreichend Rücksicht auf ökologische Aspekte stellt ein ernstes Problem dar. Die FDP setzt sich für eine nachhaltige und naturverträgliche Umsetzung der Energiewende ein. Insbesondere der Schutz von Biotopvernetzungen und Wanderkorridoren, wie sie für das Rotwild und andere Arten von Bedeutung sind, muss Vorrang haben. Es ist besorgniserregend, dass der unachtsame Ausbau zu einer Verinselung von Tierpopulationen führen könnte, was langfristig negative Auswirkungen auf die Biodiversität und die Stabilität der Ökosysteme hätte. Die FDP fordert daher, dass der Ausbau erneuerbarer Energien mit einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung und einer besseren Planung erfolgt, die die natürlichen Lebensräume respektiert und die ökologische Vernetzung gewährleistet. Es ist notwendig, eine Balance zwischen dem Klimaschutz, der Energiewende und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu finden.
In der laufenden Legislaturperiode wird es daher entscheidend sein, das Klimaschutzgesetz und das Landesraumentwicklungsprogramm so zu gestalten, dass der Ausbau erneuerbarer Energien mit einem nachhaltigen, ressourcenschonenden und umweltbewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen in Einklang steht. Wir brauchen klare, zukunftsfähige Lösungen, die sowohl die Interessen der Industrie als auch die ökologischen Anforderungen berücksichtigen.

4. Verlust an Offenlandarten
Der großflächige Anbau von Energiepflanzen, der fortschreitende Zubau unserer Landschaft und der Rückgang von Brachflächen gefährden den Erhalt vieler spezialisierter Arten des Offenlandes. Wie unterstützt Ihre Partei den aktiven Schutz des Niederwildes und anderer nichtjagbarer Arten? Wie steht Ihre Partei zu einem Ausbau des aktiven Prädatoren-Managements?

CDU: Der Druck auf Land- und forstwirtschaftliche Flächen hat sich in den zurückliegenden Jahren aufgrund des Ausbaus von Energieanlagen und aufgrund von Eingriffsausgleichsmaßnahmen, Infrastrukturprojekten und Natur- und Klimaschutzprojekten dramatisch erhöht. Die CDU hat sich dabei immer wieder für einen eher nur moderaten Ausbau der erneuerbaren Energien im Gleichklang mit dem Netzausbau und der Speicherkapazität ausgesprochen. Für uns ist klar, dass dabei nicht vergessen werden darf, dass zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen dazu führen, dass bisherige Offenlandschaften verbuschen und für spezialisierte Arten wie Schreiadler oder Storch nicht mehr im bisherigen Maße zur Verfügung stehen. Bereits im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes hat sich die CDU zudem für eine flächendeckende Fallenjagd eingesetzt. Leider konnten wir dieses Anliegen nicht vollumfänglich durchsetzen. Zudem haben wir einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Reduzierung der Bestände des Marderhundes, des Mink und des Waschbären zum Inhalt hatte.

FDP: In Bezug auf das Prädatoren-Management ist die FDP der Ansicht, dass ein gezieltes und wissenschaftlich fundiertes Management von Prädatoren notwendig ist, um die Balance in den Ökosystemen zu wahren. Insbesondere die Regulierung von Prädatoren ist ein Thema, das in bestimmten Regionen zu Konflikten führen kann, wenn es zu einer Überpopulation kommt und dadurch das Gleichgewicht zwischen Wildtieren gestört wird.
Ein aktives, nachhaltiges Prädatoren-Management sollte in diesen Fällen auf den aktuellen Bestandszahlen und den Auswirkungen auf andere Tierarten basieren und sowohl ökologische als auch praktische Gesichtspunkte berücksichtigen. Zusammengefasst setzt sich die FDP für einen integrierten Ansatz ein, der den Schutz von Niederwild und nichtjagbaren Arten stärkt und gleichzeitig die Notwendigkeit eines gezielten undverantwortungsbewussten Prädatoren-Managements anerkennt. Ein solcher Ansatz sollte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und den Dialog zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd fördern, um langfristig eine nachhaltige Lösung zu gewährleisten.

5. Bleifreie Munition
Das novellierte Landesjagdgesetzt M-V sieht eine massive Minimierung bleihaltiger Kugelgeschosse bzw. ein absolutes Verbot bleihaltiger Schrotmunition vor. Aus Sicht des Landesjagdverbandes M-V hat dies schwerwiegende tierschutzrelevante Konsequenzen. Die Tötungswirkung von Stahlschrot wird von Praktikern als unzureichend erachtet und ist wissenschaftlich nicht untersucht. Kein Schießstand im Land ist außerdem auf bleifreie Munition ausgelegt. Die Umrüstung und Bodensanierung der Schießstätten ist sehr kostspielig. Welche Lösungsstrategie verfolgt Ihre Partei, um die Schießstände hier im Land zu unterstützen und um eine tierschutzgerechte Jagd in M-V weiterhin zu ermöglichen.

CDU: Ab dem 1. April 2027 ist es in M-V verboten, bei der Jagd auf Schalenwild Munition zu nutzen, „die mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik vorgesehen an den Wildkörper abgibt“. Die Formulierung berücksichtigt, dass die hergestellte Munition bislang nicht zu 100 Prozent bleifrei ist. Bei der Jagd auf Wasserwild auf Gewässern und im 400-Meter-Abstand von deren Ufern darf dennoch (bereits seit dem Jahr 2004) kein Bleischrot verwendet werden. Die Definition eines „Gewässers“ im Sinne des Landesjagdgesetzes kann nur der Definition der EU-Verordnung entsprechen: Feuchtgebiete, die als Lebensraum für Wasservögel dienen können. In unserem gewässerreichen Land, in dessen Schutzgebieten ebenfalls keine bleihaltige Munition genutzt werden darf, besteht insofern ein sehr weiträumiges Nutzungsverbot.

Die Förderung der Umrüstung von Schießständen ist unerlässlich, um tierschutzgerechtes Jagen mit bleifreier Munition sicherzustellen. Hierfür sind erhebliche bauliche Maßnahmen und Bodensanierungen erforderlich. Die Kosten dieser Maßnahmen können nicht allein von den Betreibern der Schießstände getragen werden. Da die Jagd ein Teil der kritischen Infrastruktur ist, liegt die Ertüchtigung der jagdlich genutzten Schießstände im öffentlichen Interesse und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe auch aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.

FDP: Die FDP erkennt die Notwendigkeit an, den Einsatz von bleihaltigen Kugelgeschossen und Schrotmunition aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsaspekten zu reduzieren. Gleichzeitig ist es jedoch entscheidend, die praktischen und tierschutzrelevanten Konsequenzen einer solchen Regelung genau zu prüfen und die betroffenen Akteure, insbesondere die Jäger und Schießstandbetreiber, angemessen zu unterstützen.
Wir teilen die Bedenken des Landesjagdverbandes M-V, dass die Tötungswirkung von Stahlschrot in der Praxis von vielen Jägern als unzureichend erachtet wird und dass die wissenschaftliche Untersuchung zu den Auswirkungen und der Effektivität von bleifreier Munition noch aussteht. Für uns ist es wichtig, dass eine tierschutzgerechte Jagd weiterhin möglich bleibt und die Jäger die nötige Ausrüstung haben, um diese Verantwortung angemessen auszuüben.

Zum Original-Beitrag: Wahlprüfstein zur Bundestagswahl 2025

09.02.2025 Pressemitteilung - Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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