Rebhuhnmonitoring 2024 gestartet

20.02.2024 Pressemitteilung - Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.

Rebhuhnmonitoring 2024 gestartet - Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Foto: Rolfes

Wie auch in den vergangenen Jahr ruft der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz auch in diesem Frühjahr wieder zur Teilnahme am Rebhuhnmonitoring auf. Jede Teilnahme wird mit einem Gutschein unserer Partner im Wert von 100,00€ belohnt.

Bitte beachten Sie, dass die Rebhuhnmonitoringbögen bis zum 10. April 2024 eingesendet (postalisch oder per E-Mail) werden müssen und danach nicht mehr berücksichtigt werden können.

Die obere Jagdbehörde hatte im Jahr 2014 die Bejagung des Rebhuhns im Rahmen einer Allgemeinverfügung in den meisten rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten untersagt. Hiergegen hatte sich ein Revierinhaber im Rahmen eines vom LJV finanzierten Musterverfahrens zur Wehr gesetzt – und zwar mit Erfolg. Die Berufung wurde nicht zugelassen, wogegen die Landesregierung allerdings Beschwerde eingelegt hatte.

Da der Ausgang einer evtl. zugelassenen Berufung nur sehr schwer hätte prognostiziert werden können, hat sich der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. nach ausführlicher und zum Teil sehr kontroverser Diskussion im Vorstand und mit den Kreisgruppenvorsitzenden entschlossen, mit der Landesregierung einen zeitlich befristeten, freiwilligen Verzicht auf die Bejagung von Rebhühnern zu vereinbaren. Im „Gegenzug“ hat die Landesregierung die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgezogen, was die Rechtskraft des o. g. Urteils und somit die Ungültigkeit der Allgemeinverfügung zur Folge hat. Auf Anregung der Kreisgruppenvorsitzenden hatte der LJV übrigens einige Vereinbarungsinhalte noch einmal nachverhandelt – erfreulicherweise größtenteils mit Erfolg.

Wesentlicher Bestandteil der bis heute gültigen Verzichtsvereinbarung ist die Zusage einer seit dem Jagdjahr 2015/16 alljährlich durchzuführenden landesweiten Rebhuhnzählung nach wissenschaftlich anerkannter Methode. Um diese Maßnahme erfolgreich umsetzen zu können, ist die Mithilfe der rheinland-pfälzischen Jagdausübungsberechtigten unerlässlich.

Alle Jägerinnen und Jäger bitten wir zu bedenken, dass die diesbezügliche Mithilfe der Jägerschaft einerseits dazu beiträgt, eine genaue Übersicht über das tatsächliche Vorkommen des Rebhuhns zu erhalten, andererseits aber auch dazu beitragen kann, eine nachhaltige Bejagung des Rebhuhns auch künftig zu ermöglichen.

Wie steht es um das Rebhuhn?

Wenn wir Jäger:innen vom Rebhuhn sprechen, dann mit großer Sorge!
Die Besätze haben sich drastisch verringert, sie sind seit den 1980er Jahren um 94% gesunken. Und sie drohen weiter zu sinken, wenn Jäger:innen, Landwirt:innen und Naturschützer:innen nichts dagegen tun.

Der Deutsche Jagdverband erklärte das Jahr 2016 zum Jahr des Rebhuhns, um auf die kritische Lage des Feldhuhns aufmerksam zu machen. Diese prekäre Situation des Rebhuhns, als ehemals weit verbreitete Charakterart des Offenlandes, wird durch viele Faktoren hervorgerufen.

Einer der Faktoren ist die Intensivierung der Landwirtschaft. Durch unzählige Flurbereinigungsverfahren – d.h. das Zusammenlegen kleiner Flächen zu einer großen Fläche oder einem großen Schlag – gehen sukzessive kleinflächige Strukturen wie z.B. Rand- oder Heckenstreifen verloren. Die daraus resultierenden großen Schläge haben in der Folge zu einem maschinellen Wandel geführt. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, wurden die landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte zur Bearbeitung von Äckern oder Grünland immer größer, breiter und auch die Bearbeitungsgeschwindigkeit hat sich deutlich erhöht.
Absolute Gewinner der so entstandenen Kulturlandschaft sind Fuchs, Marder und Co. und somit ein weiterer, großer Faktor einschließlich dem gestiegenen Prädationsdruck.

Was können Sie dagegen tun?

Lebensraumverbesserung und Prädatorenregulierung – die zwei Säulen des Wildschutzprogramms Feld & Wiese – sind geeignete Maßnahmen, um das Rebhuhn zu retten und die Art zu erhalten. Das heißt, es müssen Lebensraum, Nahrungsangebot und Rückzugs- bzw. Brutmöglichkeiten geschaffen werden. Um dies zu erreichen, legt man z.B. Blühstreifen und/oder Blühflächen an. Für Landwirte:innen oder Flächenbesitzer:innen besonders interessant – die Anlage von Blühstreifen wird in der AUKM (Agrarumwelt und Klimamaßnahme) „Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau“ gefördert. Auch die Anlage von sogenannten beetle banks (dt. Käferwälle) ist ein weiterer Baustein zur effektiven und nachhaltigen Hege des Rebhuhns.
Bezüglich der zweiten Säule des WFW sind insbesondere die Jäger:innen gefordert. Um den Prädationsdruck zu senken, ist die intensive Bejagung des Raubwildes essenziell.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist das Monitoring, d.h. das Beobachten und Erfassen der Rebhuhnbestände und die Bewertung der getroffenen Maßnahmen.

Das Rebhuhnmonitoring Rheinland-Pfalz ist eine Aktion des Landesjagdverband RLP e.V. in Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF). Ebenso ist es Teil des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD). Das WILD wurde im Jahr 2001 durch den Deutschen Jagdverband als dauerhafter Baustein der ökologischen Umweltbeobachtung eingerichtet. Es liefert Informationen über Vorkommen, Bestandsdichten, Populationsentwicklungen, Gefährdungsursachen und Strategien zur nachhaltigen Nutzung von Wildtierarten in Deutschland. Nur durch aktives Monitoring (z.B. Rebhuhnzählung mittels „Punkt-Stopp-Methode“ oder Feldhasenzählung mittels „Scheinwerfertaxation“) und passive Erfassungen (z.B. „Flächendeckende Einschätzung“) haben die Jäger:innen jederzeit den Überblick über die Wildbestände in ihren Revieren und können somit die oben angesprochenen Hegemaßnahmen zielgenau planen.

Wie funktioniert das Rebhuhnmonitoring?

Gezählt wird mit der „Punkt-Stopp-Methode“ unter der man ein Verhören mittels Klangattrappe versteht. Der richtige Zeitraum liegt zwischen Ende Februar und Anfang April. In dieser Zeit der Paarungsbildung ist die Rufbereitschaft am höchsten. Die passende Tageszeit ist 60-30 Minuten vor Sonnenaufgang oder 30-60 Minuten nach Sonnenuntergang. In der Dämmerung ist die Aktivität der Feldhühner im Offenland am größten. Auch ist auf die Witterung zu achten, es sollte windstill und trocken sein. Bei Nässe drücken sich die Rebhühner eher in der schützenden Deckung und die Rufbereitschaft nimmt ab.

Bevor man ins Revier fährt, um zu zählen, müssen die Zähltransekte in der Revierkarte farblich markiert werden. In großen Revieren sollten Synchronzählungen durchgeführt werden, um das enge Zeitfenster der Rufaktivität optimal auszunutzen. Die gesamte Offenlandfläche des Reviers sollte bei der Zählung und der Etablierung der Zähltransekte berücksichtigt werden. Dabei sollte die maximale Länge eines Transekts von 1500 m Länge nicht überschritten werden. Um Doppelzählungen zu vermeiden, sollten die Zähltransekte mind. 400 m auseinanderliegen. Die Person, die zählt, läuft das Transekt entlang, bleibt dabei ca. alle 100 m stehen und spielt den Lockruf ab. Dabei sollte man sich langsam um die eigene Achse drehen. Nach Verstummen des Lockrufs horcht man, ob ein Rebhahn antwortet. Die antwortenden Hähne werden in die Revierkarte eingetragen und später in den Zählbogen übertragen.

Hinweis: Im Jahr 2024 sind die Erfassungsbögen zum Rebhuhnmonitoring ausschließlich in Kombination mit einer Revierkarte, die eine Übersicht zu den Monitoringtransekten gibt, gültig!
Bitte beachten Sie, dass die Rebhuhnmonitoringbögen bis zum 10.04.2024 (postalisch oder per Mail an wild@ljv-rlp.de) eingesendet werden müssen und danach nicht mehr berücksichtigt werden können.

Wie Sie eine entsprechende Revierkarte erstellen, erfahren Sie hier.

Warum sich das Zählen lohnt?

Jedes zählende Revier erhält, bei zusätzlichem Abschluss der Vereinbarung auf freiwilligen Bejagungsverzicht, einen Wertgutschein in Höhe von 100 €. Einzulösen ist dieser bei einem unserer Kooperationspartner (FRANKONIAdogprotectorkruedenerKrefelder FuchsfalleSchießsportzentrum Westerwald).

Für Rückfragen zum Monitoring oder dem Abschluss der entsprechenden Übereinkunft steht Ihnen Frau Dr. Sarah Wirtz (Tel. 06727-8944-28, E-Mail: wild@ljv-rlp.de) gerne zur Verfügung.

Der benötigte Erfassungsbogen zur Rebhuhnzählung kann hier heruntergeladen werden.

Zum Original-Beitrag: Rebhuhnmonitoring 2024 gestartet

20.02.2024 Pressemitteilung - Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.

Das Copyright für Text-/ und Bildmaterial liegt beim genannten Original-Herausgeber.

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