30.03.2023 Pressemitteilung - Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hannover. Ab dem 1. April sind Hunde in der freien Natur an der Leine zu halten. Mit der anstehenden Brut- Setz- und Aufzuchtzeit, welche offiziell vom 1. April bis zum 15. Juli andauert, wird in dieser Zeit die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Manche Tierarten, wie beispielsweise Hase oder Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere zu der Zeit tragend und dementsprechend in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beginnen nun ihre Brut- und Aufzuchtzeit und dürfen nicht gestört werden.
Durch Aufscheuchen, Streunen oder im schlimmsten Fall Wildern, werden die Tiere bei der Aufzucht der Jungen beunruhigt bzw. gestört. So manches Elterntier verlässt die Jungtiere und kehrt nicht mehr oder sehr spät zurück. Dadurch können die Jungtiere Schaden nehmen oder sogar sterben. Es ist sehr wichtig, dass die Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit weder gestört noch ihre Kinderstuben beeinträchtigt werden. Mit der Regelung der auf wenige Wochen im Frühjahr beschränkten Leinenpflicht im § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sollen zumindest vermeidbare Störungen in dieser Zeit minimiert werden.
Weitere ausführliche Informationen zu dem Thema finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft/mit-dem-hund-in-der-freien-landschaft-132036.html
Zur Original-Pressemitteilung: Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere und Vögel
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