Vermehrte Wolfssichtungen in Petersroda und Umgebung

02.05.2025 Pressemitteilung - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Vermehrte Wolfssichtungen in Petersroda und Umgebung - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
(Foto: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt)

In den vergangenen Tagen wurden offenbar an Räude erkrankte junge Wölfe in Petersroda bei Sandersdorf-Brehna im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gesichtet. Es handelt sich sehr wahrscheinlich um zwei Tiere. Sie zeigen wenig Scheu und suchen auch tagsüber die Ortschaft auf. Aufdringliches oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen ist jedoch bisher nicht aufgetreten.

Fachleute des Wolfskompetenzzentrums Iden (WZI) sind regelmäßig vor Ort und beobachten die Entwicklung. Eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner findet am 13.05.2025 ab 18:00 Uhr im Saal der Gemeindeverwaltung statt.
Da es vorkommt, dass frei zugängliche Lebensmittel wie Tierfutter oder Essensreste Wölfe anlocken, sollten solche Fütterungen nur in einem begrenzten Zeitraum und unter Aufsicht stattfinden. Küchenabfälle, insbesondere Fleischreste werden am besten in stabilen, geschlossenen Behältern entsorgt.

Mit einer nahegelegenen Kompostieranlage für Bioabfälle hat das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Kontakt aufgenommen, am Gelände Wildkameras installiert und mögliche geeignete Maßnahmen besprochen, damit keine Wölfe oder andere Wildtiere durch die Abfälle angelockt werden.

Im Fall einer Begegnung mit einem der Wölfe sollten Menschen nicht auf das Tier zugehen, es keinesfalls anlocken oder gar füttern. Das kann zu einer weiteren Gewöhnung an Menschen als Futterspender führen und das auffällige Verhalten festigen. Wer sich unwohl fühlt oder Angst hat, kann laut rufen oder in die Hände klatschen.

Hunde sollten grundsätzlich in Wolfsgebieten angeleint sein. Es kann vorkommen, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen interessieren. Daher sollten sich die Hunde immer im direkten Einflussbereich des Menschen aufhalten.

Unabhängig davon ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“ Grund für diese Regelung ist die Brut- und Setzzeit wildlebener Tiere, wie zum Beispiel bodenbrütender Vögel, Rehe oder Hasen.

Alle Sichtungen von Wölfen sollten an das Wolfskompetenzzentrum Iden gemeldet werden. Das geht online, per E-Mail oder telefonisch. Dafür ist es hilfreich, sich das Aussehen des Tieres einzuprägen oder, wenn möglich, ein Foto oder Video zu machen.

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02.05.2025 Pressemitteilung - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

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